wahlrecht mitgliederversamlung Jugend
Von: , 22.05.2011 17:06 Uhr
In der Satzung steht die Mitglieder haben Antragsstimme und Wahlrecht bei den Mitgliedsversammlungen.
Gildet das auch für ein 5.Jähriges Kind?
Gibt es hier beschrenkungen.
Ich bitte um Hilfe
