wahlrecht mitgliederversamlung Jugend

Von: , 22.05.2011 17:06 Uhr


In der Satzung steht die Mitglieder haben Antragsstimme und Wahlrecht bei den Mitgliedsversammlungen.
Gildet das auch für ein 5.Jähriges Kind?
Gibt es hier beschrenkungen.
Ich bitte um Hilfe

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: wahlrecht mitgliederversamlung Jugend

    Guten Morgen,

    bei uns kann man nur Mitglied mit Stimmrecht sein, wenn man volljährig ist. Ein so kleines Kind kann m.E. noch nicht mit abstimmen, da es die Tragweite einer solchen Abstimmung gar nicht erfassen kann.Kinder in dem Alter sind überhaupt noch nicht geschäftsfähig und das sollte sich auch auf solche Dinge auswirken.
    Aber vielleicht holen Sie sich da noch eine andere Meinung ein.

    VG
    Ulrike

  2. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: wahlrecht mitgliederversamlung Jugend

    Hallo pallyn, ich glaube nicht, dass das rechtlich durchsetzbar ist, da erst ab 14 Jahren (eingeschränkt) Kinder juristisch selbständig handeln können. Sollte die Vereinssatzung dies ausdrücklich zulassen und alle Mitglieder dies anerkennen, dann gilt wohl "wo kein Kläger, auch kein Richter". Wenn diese Frage sehr wichtig ist, dann nochmals bei einem Juristen Rat holen.
    M. Bl.

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