Was ist der Sinn der Kostendeckelung

Von: , 09.12.2009 21:54 Uhr

Guten Tag,
ich habe eine Frage im Bereich steuerliches Rechnungswesen.
Bei der Kostendeckelung, wenn die Privatnutzung höher als die vorhandenen Kosten sind, wie ist dieser Sachverhalt zu buchen?

Vielen Dank für eure Hilfe

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: Was ist der Sinn der Kostendeckelung

    Hi!

    Der Sachverhalt ist genau so zu buchen, wie die normale KFZ Nutzung, aber mit dem Unterschied, dass hier exakt die Beträge genommen werden, die an Kosten entstanden sind. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Was ist der Sinn der Kostendeckelung

      Hallo, ist das dann ne Nulllösung?

  2. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Was ist der Sinn der Kostendeckelung

    Guten Abend,

    ich denke mit der Erklärung und Anleitung unter http://www.wilhelm-data.de/INFO/Kostendeckelung.pdf
    müsste es ganz gut klappen.

    Sonst nochmals melden

    Freundliche Grüße

    Ernst-Erwin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was ist der Sinn der Kostendeckelung

    Kostendeckelung ist bei priv. KFZ-Nutzung,dass die tatsächl. Kosten zu grunde gelegt werden statt die 1% Regel vom LPr. soweit die KFZ-Nutzung mit der 1% Regel höher ist.

    Viele Grüße
    Renate [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was ist der Sinn der Kostendeckelung

    Hallo,

    gebucht wird wie bei normaler Privatnutzung also als Erlös (SKR 03 8921) nur das die Höhe auf den Betrag der Kosten beschränkt wird. Übrigens ist nur der Anteil USt-pflichtig der auch bei den Kosten VoSt gebracht hat ggf. auch die Afa. Wird oft falsch gemacht bzw. wie die Finanzämter empfehlen, mit 20 % Pauschalabzug gearbeitet. Ohne UST geht die Nutzungsentnahme auf 8924.

    Gruß

    Brinkmann (StB) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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