Selbstständig und Rentenversicherungspflicht?

Von: , 28.05.2011 12:48 Uhr


Hallo,

ich bin selbstständig als Projektmanager (keine Lehrtätigkeit) und verdiene da meinen Hauptanteil Einkommen. Jetzt fragt mich eine Uni/FH ob ich pro Semester ein paar Tage praxisnahen Unterricht geben würde. Das Honorar ist bescheiden, aber den Spaß wäre es mir wohl wert.

Allerdings - und jetzt kommt die Frage - kann mir keiner wirklich Auskunft geben, wie ich dann rentenversicherungspflichtig wäre.

Wenn ich mit dem gesamten Einkommen versicherungspflichtig wäre, würde der Uni-Job effektiv ein Minus bedeuten.*

Kann ich den Uni-Auftrag als "Nebenberuf" deklarieren? Kann ich dann nur den Teil rentenversichern?
Muss ich's vielleicht gar nicht versichern?
Oder kriegt mich das Amt dann in ein paar Jahren mit einer saftigen Nachzahlung und Strafe dran? Darauf hätte ich so gar keine Lust.

Ich wäre dankbar, wenn das irgendwer wüsste, oder auch nur einen Verweis zu den entsprechnenden Gesetzestexten hätte.

Vielen Dank.
Jae

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*Ich gehe davon aus, dass ich wohl eher wenig bis gar nichts von der Rentenkasse sehen werde, wenn ich alt bin - aber den Punkt möchte ich hier gar nicht diskutieren. gehen wir davon aus, ich möchte mich einfach privat versichern, nicht staatlich.

4 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von Stephan Heddinga nach 22 Stunden 1 hilfreich
        Re: Selbstständig und Rentenversicherungspflicht?

        Hallo JaelleG,

        ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Tätigkeit mit Deinen übrigen Einkünften addiert wird und somit steuer- und sozialabgabenpflichtig ist.

        Die Definition "Minijob" fällt meines Erachtens weg. Vergleiche hierzu das Schaubild der Knappschaft (Prüfschema kurzfristiger Minijob):

        http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/5b____sc...

        (Siehe dort: Fußnote "4")

        Des weiteren sollte Ihnen Ihr Steuerberater hierzu erschöpfende Auskunft erteilen können. Falls nicht, sollten Sie sich einen anderen suchen. Ich hoffe, das hilft für den Augenblick weiter.

        Gruß
        S. Heddinga

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re: Selbstständig und Rentenversicherungspflicht?

        Hallo,
        unverbindlich würde ich sagen Versicherungspflichtig nach §2 SGB VI, aber wenn dies mtl. 400€ nicht überschreitet dann ohne Auswirkung da diese dann Versicherungsfrei wäre bis zu diesem Betrag.

        Hier vielleicht eine kleine Hilfe:
        http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s...

        MfG

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Selbstständig und Rentenversicherungspflicht?

    Oh-Sorry- das ist zu explizid,dazu kann ich Dir leider so nix sagen- vielleicht kannst Du ja mal eine REchtsberatung bei einem RA durchführen- wäre vielleicht eine gute Alternative, ehe Du dann irgendwann alles nachzahlen musst! Alles Liebe und eine gute Zeit wüsncht Dir Nadjeshda

  2. Antwort von nach 36 Tagen 0 hilfreich
    Re: Selbstständig und Rentenversicherungspflicht?

    Hallo auch!

    Sie sind selbständig und haben verschiedene Auftraggeber und verdienen Honorare. Nach der Beschreibung besteht keine Sozialversicherungspflicht respektive Rentenversicherungspflicht.

    Grüße
    CKH

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