Unwirksame Kleinreparaturklausel

Von: , 02.06.2011 15:11 Uhr


Wer kann mich über diese sogenannte Kleinreparaturklausel bitte aufklären? Ist es richtig, dass der Mieter grundsätzlich Kleinreparaturen übernehmen muss? Und muss das im Mietvertrag geregelt sein, um sein Recht durchsetzen zu können? MvFG und vielen Dank im Voraus.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unwirksame Kleinreparaturklausel


    Es gilt zunächst einmal immer stets das, was im Mietvertrag gegenseitig schriftlich vereinbart wurde. Einfach mal den Vertrag aufmerksam durchlesen und dann in Zweifesfragen mit dem Verrmieter über die Rechtmäßigkeit darüber hinausgehendenr oder vermeinlich nicht rechtmäßiger Ansprüche reden! Erzeilen Sie danach keine Einigung, bleibt Ihnen immer noch das Kostgenwagnis eines Prozesses gegen den Vermieter.

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