Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

Von: , 11.12.2009 15:51 Uhr

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe, dass mir jemand helfen kann!

Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen. Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen. Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR erhöht.

Jetzt meine Fragen:
1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung genommen werden?

2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser Abrechnung rechtens?

3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von den Betriebskosten abziehen können.

4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal alles zahlen?

Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

    Hallo,
    also um helfen zu können müsste ich erst einmal wissen, welche Zähler an der Heizung sind. Verdunster oder Digitale? Normalerweise ist der Abrechnungzeitraum 31.12. und dann darf es höchstens ein paar Tage drüber sein. Bei digitalen Zählern ist ein Stichtag vorgegeben. Dann ist es egal wann abgelesen wird. Wurden bei deinem Einzug bzw. Auszug der Vormieter die Zähler zwischen abgelesen? Normalerweise ist das so, dass die Kosten für das Jahr mit dem Vormieter geteilt werden, d.h. 11/12 er und 1/12 du. DenVerbrauch bis Feb. darf für 2008 nicht zugrunde gelegt werden.
    Ich müsste da schon genauer Zahlen zum Gesamtverbrauch der Wohnung zu haben. Hat die Abrechnung eine Ablesefirma wie Ista oder so gemacht? Wie wurde das aufgeteilt?

    Lg Heike








    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe,
    dass mir jemand helfen kann!

    Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den
    Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen.
    Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen.
    Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden
    laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht
    also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde
    dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats
    veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden
    mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in
    Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche
    Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei
    mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich
    ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem
    soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen
    Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR
    erhöht.

    Jetzt meine Fragen:
    1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit
    gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung
    genommen werden?

    2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser
    Abrechnung rechtens?

    3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht
    wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die
    Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die
    Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von
    den Betriebskosten abziehen können.

    4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie
    begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal
    alles zahlen?

    Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Die Zählerstände wurden bei der Wohnungsübergabe abgelesen.
      Der Zähler ist tatsächlich ein digitaler. Aber selbst wenn der Stichtag einprogrammiert ist (kann ich das selbst nachprüfen?)s Hochheizmonats für das ganze Jahr annehmen?
      Die Kalt- und Warmwasserzähler sind keine digitalen und wurden wie schon gesagt erst am 25.02 abgelesen.
      Die Ablesung wurde durch die Firma techem durchgeführt.
      Jetzt mal die Heizkostenabrechnung im Detail:

      30% Grundkosten: die wurde laut Gradtagtabelle mit 160/1000 multipliziert (für den Dezember): 3,060845(Preis je Einheit) x 72,090 (m² unserer Wohnung) x 160/1000 = 35,30 EUR

      70 % Verbrauchskosten: Gesamtkosten 4899,38 EUR : 40.359,400 kWh (Gesamteinheiten)= 0.121394 x 1749,400 (Einheiten laut unserem Zählerstand) = 212,37 EUR.

      Also wurden mir für den Dezember 247,67 EUR Heizkosten berechnet.

      Dazu kommen noch Warmwasserkosten von 146,20 (hier konnte nur der Zählerstand vom 25.2 genommen werden): hier wurden 31/366 für die Grundkosten veranschlagt, aber der volle Verbrauch bis Februar)

      Kaltwasserkosten von 168,20 EUR: hier wurden 31/366 von den Grundkosten für Wasser und Abwasser berechnet, ansonsten volle Anteile für Gerätewartung, Verbrauchserfassung und des Verbrauchs für Wasser und Abwasser (Ablesedatum: 25.02).

      Es scheint ja alles (jedenfalls die Heizkosten, angenommen der Wert ist der vom 31.12) recht schlüssig zu sein, finde es nur extrem ungerecht, dass angenommen wird, dass ich jeden Monat so viel verbrauche. Ich ziehe niewieder anfang dezember ein.
      Hallo, also um helfen zu können müsste ich erst einmal wissen, welche
      Zähler an der Heizung sind. Verdunster oder Digitale?
      Normalerweise ist der Abrechnungzeitraum 31.12. und dann darf
      es höchstens ein paar Tage drüber sein. Bei digitalen Zählern
      ist ein Stichtag vorgegeben. Dann ist es egal wann abgelesen
      wird. Wurden bei deinem Einzug bzw. Auszug der Vormieter die
      Zähler zwischen abgelesen? Normalerweise ist das so, dass die
      Kosten für das Jahr mit dem Vormieter geteilt werden, d.h.
      11/12 er und 1/12 du. DenVerbrauch bis Feb. darf für 2008
      nicht zugrunde gelegt werden.
      Ich müsste da schon genauer Zahlen zum Gesamtverbrauch der
      Wohnung zu haben. Hat die Abrechnung eine Ablesefirma wie Ista
      oder so gemacht? Wie wurde das aufgeteilt?

      Lg Heike








      Guten Tag,
      ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe,
      dass mir jemand helfen kann!

      Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den
      Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen.
      Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen.
      Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden
      laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht
      also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde
      dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats
      veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden
      mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in
      Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche
      Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei
      mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich
      ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem
      soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen
      Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR
      erhöht.

      Jetzt meine Fragen:
      1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit
      gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung
      genommen werden?

      2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser
      Abrechnung rechtens?

      3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht
      wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die
      Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die
      Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von
      den Betriebskosten abziehen können.

      4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie
      begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal
      alles zahlen?

      Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

        Hallo,
        normalerweise zeigen die digitalen Ablesegeräte verschiedene Werte an. Einmal den gesamten Vorjahreswert, den aktuellen Verbrauch und normalerweise den stichtag. Wenn eine Zwischenablesung stattgefunden hat, darf auch nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden. Habt ihr tatsächlich 1749 Einheiten verbraucht. Dies müsste aus der Zwischenablesung und Endablesung ersichtlich sein. Ich nehme an der Abrechnungszeitraum ist 1.1. - 31.12. eines jeden Jahres. Man müsste auch auf den Zählern nachvollziehen können was bis heute verbraucht ist. Dies kann man dann evtl. vergleichen. Auch beim Wasser darf nur der tatsächliche Verbrauch des Abrechnungsjahres abgerechnet werden. Ich kenne die Firma Techem aus eigener Erfahrung ;-)). Die machen es sich ziemlich einfach was die Berechnungen betrifft. Die müssten dann normalerweise das Wasser herunterrechnen um so auf den Verbrauch von dem einen Monat zu kommen. Die dürfen nicht den Gesamtverbrauch abrechnen!!
        Ich würde Widerspruch einlegen und die aktuelle Abrechnung die ja jetzt durchgeführt wird abwarten. Da ich die Gegebenheiten des Hauses nicht kenne, kann ich leider nicht mehr dazu sagen. Aber evtl würde ich mal vorsichtshalber einen Mieterrechtsschutz abschließen. Nur zum Schluß soviel. Ich habe in einer kleinen Abrechnungsfirma gearbeitet und wir haben so einige "falsche" Abrechnungen der Techem auf den Tisch bekommen.
        Lg Heike

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

    wenn ich dir so helfen soll, dass es zum erfolgt führt, brauche ich übergabeprotokoll, mietvertrag und komplette abrechnung.

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

    Der Betriebskostenabrechnung wegen Unwirtschaftlichkeit widersprechen und entsprechende Rechnungseinsicht fordern. Bitte vorrechnen lassen wie die Beträge zustande kommen. Für mich hört es sich so an als wäre die Abrechnung nicht nur für einen Monat sondern für das gesamte Jahr.

    Steht drauf ? Abrechnungszeitraum

    01.01.08-31.12.2008

    UND (GANZ WICHTIG):

    IHR ABRECHNUNGSZEITRAUM 01.12.08-31.12.2008

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