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Re^2: Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Zählerstände wurden bei der Wohnungsübergabe abgelesen.
Der Zähler ist tatsächlich ein digitaler. Aber selbst wenn der Stichtag einprogrammiert ist (kann ich das selbst nachprüfen?)s Hochheizmonats für das ganze Jahr annehmen?
Die Kalt- und Warmwasserzähler sind keine digitalen und wurden wie schon gesagt erst am 25.02 abgelesen.
Die Ablesung wurde durch die Firma techem durchgeführt.
Jetzt mal die Heizkostenabrechnung im Detail:
30% Grundkosten: die wurde laut Gradtagtabelle mit 160/1000 multipliziert (für den Dezember): 3,060845(Preis je Einheit) x 72,090 (m² unserer Wohnung) x 160/1000 = 35,30 EUR
70 % Verbrauchskosten: Gesamtkosten 4899,38 EUR : 40.359,400 kWh (Gesamteinheiten)= 0.121394 x 1749,400 (Einheiten laut unserem Zählerstand) = 212,37 EUR.
Also wurden mir für den Dezember 247,67 EUR Heizkosten berechnet.
Dazu kommen noch Warmwasserkosten von 146,20 (hier konnte nur der Zählerstand vom 25.2 genommen werden): hier wurden 31/366 für die Grundkosten veranschlagt, aber der volle Verbrauch bis Februar)
Kaltwasserkosten von 168,20 EUR: hier wurden 31/366 von den Grundkosten für Wasser und Abwasser berechnet, ansonsten volle Anteile für Gerätewartung, Verbrauchserfassung und des Verbrauchs für Wasser und Abwasser (Ablesedatum: 25.02).
Es scheint ja alles (jedenfalls die Heizkosten, angenommen der Wert ist der vom 31.12) recht schlüssig zu sein, finde es nur extrem ungerecht, dass angenommen wird, dass ich jeden Monat so viel verbrauche. Ich ziehe niewieder anfang dezember ein.
Hallo,
also um helfen zu können müsste ich erst einmal wissen, welche
Zähler an der Heizung sind. Verdunster oder Digitale?
Normalerweise ist der Abrechnungzeitraum 31.12. und dann darf
es höchstens ein paar Tage drüber sein. Bei digitalen Zählern
ist ein Stichtag vorgegeben. Dann ist es egal wann abgelesen
wird. Wurden bei deinem Einzug bzw. Auszug der Vormieter die
Zähler zwischen abgelesen? Normalerweise ist das so, dass die
Kosten für das Jahr mit dem Vormieter geteilt werden, d.h.
11/12 er und 1/12 du. DenVerbrauch bis Feb. darf für 2008
nicht zugrunde gelegt werden.
Ich müsste da schon genauer Zahlen zum Gesamtverbrauch der
Wohnung zu haben. Hat die Abrechnung eine Ablesefirma wie Ista
oder so gemacht? Wie wurde das aufgeteilt?
Lg Heike
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe,
dass mir jemand helfen kann!
Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den
Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen.
Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen.
Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden
laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht
also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde
dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats
veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden
mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in
Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche
Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei
mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich
ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem
soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen
Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR
erhöht.
Jetzt meine Fragen:
1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit
gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung
genommen werden?
2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser
Abrechnung rechtens?
3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht
wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die
Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die
Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von
den Betriebskosten abziehen können.
4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie
begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal
alles zahlen?
Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.