Mietrecht, Gartenpflege unkündbar?
Von: , 05.06.2011 17:23 Uhr
Meine Mutter ist vor 3 Jahren in eine EG Wohnung mit zum Haus gehörender Grünanlage eingezogen. Bestandteil des Mietvertrages war auch ein Passus aus dem inhaltlich hervorgeht, dass sie die Gartenfläche, die an Ihre Wohnung grenzt, zu pflegen hätte (Unkraut jähten, bewässern, Blume anpflanzen und ähnliches). Inzwischen ist sie 69 Jahre alt und kann diesen Passus im Mietvertrag kaum mehr erfüllen. Sie kann sich nicht mehr bücken, hat Beschwerden beim Unkraut entfernen, usw...Sie hat nun Angst, dass ihr der Mietvertrag gekündigt wird, wenn sie diese Bedingung im Mietvertrag nicht mehr erfüllt. Der Vermieter, ein Privatmann, macht deutlich, dass ihn die "gesundheitlichen Befindlichkeiten" seiner Mieter nicht interessieren. Sie solle ihren Vertrag erfüllen. Basta. Meine Frage: Welche Konsequenzen hat meine Mutter zu befürchten, wenn sie z.B. zum Arzt geht, sich Ihren Gesundheitszustand attestieren lässt und den Vertragspunkt "Gartenpflege" aufkündigt?
