kürzung unterhalt wegen meinungsverschiedenheit
Von: , 05.06.2011 19:17 Uhr
mein ex zahlt unterhalt für meine tochter.
diese geht sehr nachlässig mit ihren sachen um und verliert ständig welche. als erzieherische massnahme will ich sie nun den verloren fahrradhelm selbst und von ihrem taschengeld bezahlen lassen. mein ex sieht das anders und will den preis für den helm vom unterhalt abziehen, wenn ich das tue und der tochter das geld rückerstatten.
weiter will meine tochter einen teuren bikini für 50€, während ich selbst bei unserem knappen budget mit welchen für 10-20€ begnüge. meiner tochter "passen" die preiswerteren nicht. hier will mein ex ähnlich verfahren, ihr den teureren kaufen und den unterhalt um den kaufpreis kürzen.
kann er bei meinungsverschiedenheiten so verfahren? gibt es da referenzurteile/-meinungen? wie sollte ich verfahren, wenn er es einfach so tut?
