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Re^3: Kautionssparbuch trotz Insolvenz?
Wir sind in der Wohlverhaltensphase.
Macht das einen Unterschied?
Und ob das einen Unterschied macht!! Es macht mich immer wieder fassungslos, wie wenig Ahnung Insolvente über ihre eigene Situation haben.
Schon allein Ihre Vermutung, der Treuhänder könne das Sparbuch wieder auflösen!
Ja wie denn?!? Der Treuhänder hat Ihnen gar nichts mehr zu sagen. Und vor allem hat er keinerlei Befugnis mehr über Ihr Vermögen!!!
Sie könnten morgen 6Richtige im Lotto haben und es ginge weder Treuhänder, noch Gericht noch Gläubiger etwas an. Und niemand bekäme etwas ab!!
Also AUFPASSEN:
Mit Eintritt in die Wohlverhaltensphase sind Sie wieder ein Mensch wie jeder andere; Ihnen kann niemand mehr etwas vorschreiben.
Nur wenn Sie die Restschuldbefreiung bekommen wollen, dann müssen Sie die sogenannten Obliegenheiten beachten. Diese lauten wie folgt:
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
So das wäre es. Von Lottogewinn, Sparbuch etc. steht da nix, oder?
Aber da steht wohl, dem Treuhänder UND dem Gericht die neue Adresse mitzuteilen. Dazu haben Sie ACHT TAGE Zeit!! Also nicht vergessen!
Noch Fragen?
Habe eben noch ein bißchen gegoogelt und demnach darf man wohl
in der Wohlverhaltensphase sogar wieder Vermögen ansparen,
somit also auch ein Sparbuch einrichten. Stimmt das so?