Bundeswehr Urlaubsanspruch

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 06.06.2011 19:45 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,


ich gehe bald in Pension, am 31.01.2012,
welchen Urlaubsanspruch habe ich in 2012?

Wo kann ich nachlesen ?

Gruß Ralf

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Bundeswehr Urlaubsanspruch

    Hallo Ralf,
    meiner Meinung nach zählt hier das Bundesurlaubsgesetzt. Ich denke Dir steht 1/12 Deines Jahresurlaubs zu.
    Viele Grüße
    HP

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Bundeswehr Urlaubsanspruch


      Hallo HP,

      Danke.

      Ralf

  2. Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
    Re: Bundeswehr Urlaubsanspruch

    Hallo Ralf;

    hier die Stellungnahme eines Personaloffiziers (Major T.):
    für die Gewährung von Urlaub für Soldaten ist dei Soldatenurlaubsverordnung einschlägig.
    Diese finden Sie in der ZDv 14/5 Teil F inklusive der dazugehörigen wesentlich aussagekräftigeren Ausführungsbestimmungen.

    Ich habe nachfolgend im Anhang die aus meiner Sicht zuständigen Passagen herauskopiert.

    Daraus ergibt sich, vorbehaltlich der Tatsache, dass Ihr zu pensionierender BS vermutlich über 40 Jahre alt sein wird und keine weiteren Besonderheiten vorliegen, einen voller Anspruch auf Erholungsurlaub im Urlaubsjahr 2012 (01.01.-31.12.2012) von 30 Tagen (Nr. 32 (1) AusfBest).
    Er wird am 31.01.2012, also im 1. Halbjahr (01.01.-30.06.2012) pensioniert.
    Sofern der Fragesteller die allgemeine (§44 (1) SG) oder die besondere (§44(2) SG) Altersgrenze überschritten hat, gilt Nr. 32. (3) AusfBest.
    Somit besteht ein Anspruch von sechs zwölfteln des vollen Urlaubsanspruchs (30*6/12=15), also 15 Tage.

    Eigentlich ziemlich "cool" - da hat mal einer richtig Glück - zumindest was den Urlaubsanspruch betrifft.

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Bundeswehr Urlaubsanspruch


      Hallo Admiral Snyder,

      hört sich gut an. Danke

  3. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Bundeswehr Urlaubsanspruch

    Hallo Ralf,
    hierzu kannst du dich in der Soldatenurlaubsverordnung informieren. Diese ist Bestandteil der ZDv 14/5.
    Leider hat kaum noch jemand, außer vielleicht der S1 oder die Vorschriftenstelle die Vorschrift in gedruckter Form selbst vor Ort, jedoch kann man im Intranet der Bw unter "Vorschriften online", die Vorschrift als PDF-Datei downloaden und dann lesen, vor allem ist sie immer aktuell.
    Dein KpFw, auf jeden Fall aber das S1-Personal deiner Einheit ist der richtige Ansprechpartner.


    Gruss Leonhard

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Bundeswehr Urlaubsanspruch


      Hallo Leonhard,

      Danke

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