unterhaltsansprüche einer 18 jährigen
Von: , 07.06.2011 18:59 Uhr
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310 Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310 Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
hallo,
google mal Unterhaltsrechner für 18
dann sind beide elternteiel unterhaltspflichtig,sobald ein kind 18 ist
der azubilohn wird auf den unterhalt angerechnet,so das du nicht mehr oder auch gar nichts zahlen must.
lisa
Hallo!
Leider weiß ich in dem Fall nicht ausreichend Bescheid, um weiter helfen zu können.
Sorry. Hoffe, du kannst die Anfrage lösen.
Schönen Abend.
Inga
Hallo
Den Unterhalt können sie beim Jugendamt berechnen lassen. Denn der wird berechnet von ihrem Einkommen und dem Einkommen der Tochter, Kindergeld zählt nicht dazu.
Sie müssen Unterhalt zahlen bis das Kind eine Ausbildung beendet hat und auch keine Schule mehr besucht. Das heisst sollte sie nach der Ausbildung arbeiten gehen , dann müssen sie keinen Unterhalt mehr zahlen.
Solange sie aber eine Lehre macht müssen sie noch zahlen. Da verschiedene Faktoren für die Ausgaben eines 18 Jährigen Kindes zählen wie Mehrbedarf und Ausgaben für hinweg und Rückweg , Kleidung etc wird der Unterhalt neuberechnet. Dazu braucht man den Verdienst des Vaters.
Ob bein dem geringen Gehalt der Tochter auch dieser mitberechnet wird,entscheidet das Jugendamt ,Richter oder Anwalt.
Gruss
Feivel
Während der ersten Ausbildung bist du zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das Einkommen des Kindes ist irrelevant, da es zur Bedarfsgemeinschaft zw. Kind und Mutter zählt. Hartz 4 wird denen entsprechend gekürzt. Zur Orientierung hilft die "Düsseldorfer Tabelle".
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Hallo,
wenn dein Kind 18 geworden ist, sind beide Elternteile dem Kind Barunterhaltspflichtig. Da deine Tochter in Ausbildung ist, werden von den 310 Euro 90 Euro Eigenbedarf abgezogen, d.h sie muss sich von ihrer Ausbildungsvergütung 220 + 184 Euro Kindergeld für ihren Unterhalt selbst beisteuern.
Ihr müsstet die Differenz laut Düsseldorfer Tabelle ihr anteilig Unterhalt bezahlen.
Beispiel:
Unterhalt Düsseldorfer Tabelle:
450Euro
-404 Euro
----------
46 Euro, und dieser müsste Anteilig zwischen deiner Frau und dir Aufgerechnet werden. Da aber deine Ex Harz 4 bekommt, wirst du alles übernehmen müssen. Ich hoffe ich hatte dir weiter helfen können.
Gruß
zutom
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Hallo,
bei Volljährigkeit ist das Kind selbst unterhaltsanspruchsberechtigt. Der Lohn ist mit 310 € im unteren Bereich angesiedelt das heisst dass das Kind durchaus noch einen Anspruch auf Unterhalt hat. Wie hoch dieser zu bewerten ist, müssten Sie beim Jugendamt erfragen. Der Eigenbehalt liegt bei 950,- € alles was darüber ist, kann als Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden.
alles Gute
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Das laesst sich so nicht beantworten.
Grundsaetzlich muessen beide Elternteile je nach Einkommen zahlen. Ist die Mutter nicht in der Lage zaehlt nur dein anrechenbares Einkommen.
Was auch immer dein abrechenbares Einkommen ist, davon werden das Kindergeld sowie (310-90) EUR abgezogen.
Der Restbetrag ist der Zahlbetrag.
Gruss
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Sicher ca 130€ kommt auf dein Einkommen an.Düsseldorfer Tapelle
Hallo,
das kommt darauf an, wieviel Unterhalt ohne die Eigeneinkünfte des Kindes bezahlt werden müsste.
90 Euro von den 310 Euro werden nicht auf den Unterhalt angerechnet. Ansonsten das GANZE Kindergeld und die 220 Euro vom Unterhaltsanspruch des Kindes abziehen.
Gruß
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
Sorry keine Ahnung
ich weiss es auch nicht, gibt die düsseldorfer tabelle denn keinen hinweis darauf?!
alles gute
Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????