unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

Von: , 07.06.2011 18:59 Uhr


Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310 Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen



    Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
    Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
    kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
    hallo,
    google mal Unterhaltsrechner für 18
    dann sind beide elternteiel unterhaltspflichtig,sobald ein kind 18 ist
    der azubilohn wird auf den unterhalt angerechnet,so das du nicht mehr oder auch gar nichts zahlen must.


    lisa

  2. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

    Hallo!
    Leider weiß ich in dem Fall nicht ausreichend Bescheid, um weiter helfen zu können.
    Sorry. Hoffe, du kannst die Anfrage lösen.
    Schönen Abend.
    Inga

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

    Hallo
    Den Unterhalt können sie beim Jugendamt berechnen lassen. Denn der wird berechnet von ihrem Einkommen und dem Einkommen der Tochter, Kindergeld zählt nicht dazu.
    Sie müssen Unterhalt zahlen bis das Kind eine Ausbildung beendet hat und auch keine Schule mehr besucht. Das heisst sollte sie nach der Ausbildung arbeiten gehen , dann müssen sie keinen Unterhalt mehr zahlen.
    Solange sie aber eine Lehre macht müssen sie noch zahlen. Da verschiedene Faktoren für die Ausgaben eines 18 Jährigen Kindes zählen wie Mehrbedarf und Ausgaben für hinweg und Rückweg , Kleidung etc wird der Unterhalt neuberechnet. Dazu braucht man den Verdienst des Vaters.
    Ob bein dem geringen Gehalt der Tochter auch dieser mitberechnet wird,entscheidet das Jugendamt ,Richter oder Anwalt.
    Gruss
    Feivel

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

    Während der ersten Ausbildung bist du zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das Einkommen des Kindes ist irrelevant, da es zur Bedarfsgemeinschaft zw. Kind und Mutter zählt. Hartz 4 wird denen entsprechend gekürzt. Zur Orientierung hilft die "Düsseldorfer Tabelle".

    Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
    Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
    kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

    Hallo,
    wenn dein Kind 18 geworden ist, sind beide Elternteile dem Kind Barunterhaltspflichtig. Da deine Tochter in Ausbildung ist, werden von den 310 Euro 90 Euro Eigenbedarf abgezogen, d.h sie muss sich von ihrer Ausbildungsvergütung 220 + 184 Euro Kindergeld für ihren Unterhalt selbst beisteuern.
    Ihr müsstet die Differenz laut Düsseldorfer Tabelle ihr anteilig Unterhalt bezahlen.
    Beispiel:
    Unterhalt Düsseldorfer Tabelle:
    450Euro
    -404 Euro
    ----------
    46 Euro, und dieser müsste Anteilig zwischen deiner Frau und dir Aufgerechnet werden. Da aber deine Ex Harz 4 bekommt, wirst du alles übernehmen müssen. Ich hoffe ich hatte dir weiter helfen können.
    Gruß
    zutom

    Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
    Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
    kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????

  6. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

    Hallo,
    bei Volljährigkeit ist das Kind selbst unterhaltsanspruchsberechtigt. Der Lohn ist mit 310 € im unteren Bereich angesiedelt das heisst dass das Kind durchaus noch einen Anspruch auf Unterhalt hat. Wie hoch dieser zu bewerten ist, müssten Sie beim Jugendamt erfragen. Der Eigenbehalt liegt bei 950,- € alles was darüber ist, kann als Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden.
    alles Gute

    Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
    Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
    kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????

  7. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

    Das laesst sich so nicht beantworten.

    Grundsaetzlich muessen beide Elternteile je nach Einkommen zahlen. Ist die Mutter nicht in der Lage zaehlt nur dein anrechenbares Einkommen.

    Was auch immer dein abrechenbares Einkommen ist, davon werden das Kindergeld sowie (310-90) EUR abgezogen.

    Der Restbetrag ist der Zahlbetrag.

    Gruss

    Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
    Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
    kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen



        Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
        Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
        kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
        Sicher ca 130€ kommt auf dein Einkommen an.Düsseldorfer Tapelle

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

        Hallo,

        das kommt darauf an, wieviel Unterhalt ohne die Eigeneinkünfte des Kindes bezahlt werden müsste.

        90 Euro von den 310 Euro werden nicht auf den Unterhalt angerechnet. Ansonsten das GANZE Kindergeld und die 220 Euro vom Unterhaltsanspruch des Kindes abziehen.

        Gruß

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 10 Tagen 0 hilfreich
        Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen



        Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
        Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
        kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????
        Sorry keine Ahnung

    • Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
      Re: unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

      ich weiss es auch nicht, gibt die düsseldorfer tabelle denn keinen hinweis darauf?!
      alles gute

      Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
      Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
      kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen????

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