Insolvenzverfahren
Von: , 09.06.2011 14:14 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin selbstständig mit einer kleinen Fahrschule. Nun habe ich einen ehemaligen Fahrschüler, der bereits die Zwischenrechnung nicht bezahlt hat. Die Angelegenheit habe ich meiner Anwältin zum Eröffnen des Mahnverfahrens übergeben. Ich habe nun einen Titel. Heute habe ich ein Schreiben des Caritasverband erhalten, der wohl mit der finanziellen Regelung beauftragt wurde. Daraus ist ersichtlich, dass der junge Mann lediglich 400 € Einkommen plus ergänzender Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage erhält. Nun ist der junge Mann bereit mtl. 50 € für alle Gläubiger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Telekom, Mobilcom, Kreisverwaltung) für seine Schulden in Höhe von knapp 8000 € abzuzwacken. Dafür sollen die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten! Das heißt in meinem Fall, dass ich gerade mal die Anwaltskosten sowie ein "Trinkgeld" erhalte. Im Gegenzug soll ich den Titel zurück geben und die Angelegenheit wäre somit erledigt.
Bin ich nicht damit einverstanden, wäre von einem "Nullplan" auszugehen und die Gläubiger erhalten nichts.
Ist es wirklich so oder kann ich in ein paar Jahren, sollte der junge Mann irgendwann einmal auf die Füße kommen, von dem Titel Gebrauch machen und die gesamte Forderung erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann
