Kindesunterhalt und Schulgeld

Von: , 11.06.2011 10:17 Uhr

Meine Tochter ist 18 Jahre alt und besucht die 12. Klasse der Waldorfschule. Beim Unterhalt rechnet jetzt das Jugendamt Schulgeld in Höhe von 137€ hinzu. Ich meine, das ist Privatsache. Meine Tochter kann ja auch in eine kostenlose, öffentliche Schule gehen. Hat jemand diesbezüglich ein UrteiL?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt und Schulgeld

    Hallo,

    eine passendes Urteil habe ich nicht. Du hast Recht mit der öffentlichen Schule. Ist mal wieder typisch Jugendamt. Schau mal in der Düsseldorfer Tabelle 2011 nach. Wenn die Tichter jetzt 18 ist steht Dir ein höherer Selbstbehalt zu.

    Die Beistandschaft ist für die Elternteile beenedet.

    Gruß blackdaniel

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt und Schulgeld

    Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen

  3. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt und Schulgeld

    Hallo,

    da es in Deutschland kostenfreie Schulen gibt, müssen im Normalfall (wenn keine besonderen Bedingungen, wie z. B Behinderung) vorliegen, kein Schulgeld bezahlt werden.

    Achtung: ab dem 18. Geburtstag muss auch die Mutter Barunterhalt bezahlen - Infos hierzu hier im Forenarchiv. Da die Tochter eine allgemeinbildende Schule besucht und bei der Mutter wohnt, unterliegt die Mutter einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Auskunft über die Einkünfte der Mutter muss die volljährige Tochter geben, sie ist ab jetzt auch der Ansprechpartner und nicht mehr die Mutter.

    Nochmal Achtung: Ab dem 18. Geburtstag darf - vor der Unterhalt nach Einkommen der Eltern gequotet aufgeteilt wird - das GANZE Kindergeld abgezogen werden.

    Am besten zu einem Anwalt gehen, evtl. sind die Kosten durch die Ersparnis beim Unterhalt bald wieder drin.

    Gruß

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