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Re: Kindesunterhalt und Schulgeld
Hallo,
da es in Deutschland kostenfreie Schulen gibt, müssen im Normalfall (wenn keine besonderen Bedingungen, wie z. B Behinderung) vorliegen, kein Schulgeld bezahlt werden.
Achtung: ab dem 18. Geburtstag muss auch die Mutter Barunterhalt bezahlen - Infos hierzu hier im Forenarchiv. Da die Tochter eine allgemeinbildende Schule besucht und bei der Mutter wohnt, unterliegt die Mutter einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Auskunft über die Einkünfte der Mutter muss die volljährige Tochter geben, sie ist ab jetzt auch der Ansprechpartner und nicht mehr die Mutter.
Nochmal Achtung: Ab dem 18. Geburtstag darf - vor der Unterhalt nach Einkommen der Eltern gequotet aufgeteilt wird - das GANZE Kindergeld abgezogen werden.
Am besten zu einem Anwalt gehen, evtl. sind die Kosten durch die Ersparnis beim Unterhalt bald wieder drin.
Gruß