Erbteil nach Hausüberschreibung
Von: , 16.06.2011 14:30 Uhr
Hallo liebe Community!
Angenommen A und B besitzen jeweils zu 1/2 ein Haus. Beide haben sich testamentarisch als Alleinerben eingesetzt mit zugesichertem lebenslangem Wohnrecht.
A stirbt und B (Pflegestufe 2) möchte, daß der Enkel im Haus die Pflege übernimmt. Er soll eine Pflegeverpflichtung unterschreiben und bekommt im Gegenzug das Haus (120.000€) überschrieben.
Wie berechnet sich nach dem Tod von B der Pflichtteil für die Kinder C,D und E?
Der Notar erwähnte, daß durch die Pflege das Erbe schmilzt.
Da das Internet sehr verwirrend schreibt wäre eine Antwort für normalsterbliche NICHT-Juristen sehr freundlich! ;-)
Vielen lieben Dank und einen schönen Tag noch!
Beef
