Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 14.12.2009 17:28 Uhr

Guten Tag,

Wenn man als Ehefrau mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus auszieht und der Ehemann bewohnt es weiterhin, es gehört ihm zu 2/3 und der Ehefrau zu 1/3, muß er dann im Trennungsjahr eine Art Miete an die Ehefrau zahlen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann.

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

    hallo marlenemene,
    ich bin da erlich überfragt, aber ich kann mir nicht vorstelllen, dass es nicht so wäre.
    du hast die kinder und ich denke ja.
    sorry dass ich nicht weiterhelfen kann.
    alles gute nancy

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 16 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

      Vielen lieben Dank! Das war mein erstes Mal! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

  2. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

    sorry, aber da weiss ich leider auch nicht Bescheid...

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

    Guten Tag,

    Wenn man als Ehefrau mit den Kindern aus dem
    gemeinsamen Haus auszieht und der Ehemann bewohnt es weiterhin, es
    gehört ihm zu 2/3 und der Ehefrau zu 1/3, muß er dann im
    Trennungsjahr eine Art Miete an die Ehefrau zahlen?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann.
    Ja, wenn das ein drittel im Grundbuch eingetragen ist.
    Über die Höhe der Miete müßte man allerdings sich Einig
    werden,wenns geht in einem vernünftigen Gespräch
    untereinander .Ansonsten über's Gericht. Bei dieser
    Sache kommt es auch darauf an ,ob noch Abträge für das
    haus geleistet werden müßen. Sollte er die Abträge
    allein begleichen, würde ich im eigenen Interesse an
    Mietzahlungen absehen. Das könnte nach hinten
    losgehen,weil dann wäre es so ,das ein drittel des
    Abtrages selber zu tragen ist.
    Eine andere Möglichkeit, wenn einem das Haus nich viel
    bedeutet, wäre ein drittel des Hauswertes aus zahlen zu
    lassen, was dann zur Folge hat aus dem Grundbuch
    gelöscht zu werden. Die kosten für die Löschung sollte
    dann der Hauseigendtümer bezahlen.Eine Auszahlung ,weil
    es viel Geld ist, könnte man auch in monatlichen Raten
    regeln. Bei der ganzen Sache sollte man Vorsichtig sein
    ,wenn Sie Harz 4 empfangen sollten . Das Geld ist
    Einkommen und müßte dort gemeldet werden ,was dann voll
    an den harz 4 Satz angerechnet wird.
    Dann wäre eine Einigung am Kaffeetisch mit Barzahlungen
    und jeder hält die Klappe, die günstigste Lösung.Dieses
    kann man auch in einem privaten Vertrag schriftlich
    festhalten,vernünftig aufgesetzt, hätte der auch
    Bestand vor Gericht,wenn es mal Probleme geben sollte.

  4. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

    Guten Tag,

    Wenn man als Ehefrau mit den Kindern aus dem
    gemeinsamen Haus auszieht und der Ehemann bewohnt es weiterhin, es
    gehört ihm zu 2/3 und der Ehefrau zu 1/3, muß er dann im
    Trennungsjahr eine Art Miete an die Ehefrau zahlen?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann.
    Sorry, ich kann in diesem Fall leider nicht helfen, da
    ich kein Jurist bin. Mein Gebiet ist die "menschliche"
    Seite der Trennung.
    Sorry
    Walter

  5. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus

    Hallo,
    ich denke, es muß schon eine Art Ausgleich stattfinden, weiß aber nicht genau, wie das geregelt ist. Am besten einen Anwalt fragen.
    Gruß Nicola

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