Antwort
von
nach 2 Stunden
0
hilfreich
Re: Trennungsjahr/Scheidung/ Einfamilienhaus
Guten Tag,
Wenn man als Ehefrau mit den Kindern aus dem
gemeinsamen Haus
auszieht und der Ehemann bewohnt es weiterhin, es
gehört ihm
zu 2/3 und der Ehefrau zu 1/3, muß er dann im
Trennungsjahr
eine Art Miete an die Ehefrau zahlen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann.
Ja, wenn das ein drittel im Grundbuch eingetragen ist.
Über die Höhe der Miete müßte man allerdings sich Einig
werden,wenns geht in einem vernünftigen Gespräch
untereinander .Ansonsten über's Gericht. Bei dieser
Sache kommt es auch darauf an ,ob noch Abträge für das
haus geleistet werden müßen. Sollte er die Abträge
allein begleichen, würde ich im eigenen Interesse an
Mietzahlungen absehen. Das könnte nach hinten
losgehen,weil dann wäre es so ,das ein drittel des
Abtrages selber zu tragen ist.
Eine andere Möglichkeit, wenn einem das Haus nich viel
bedeutet, wäre ein drittel des Hauswertes aus zahlen zu
lassen, was dann zur Folge hat aus dem Grundbuch
gelöscht zu werden. Die kosten für die Löschung sollte
dann der Hauseigendtümer bezahlen.Eine Auszahlung ,weil
es viel Geld ist, könnte man auch in monatlichen Raten
regeln. Bei der ganzen Sache sollte man Vorsichtig sein
,wenn Sie Harz 4 empfangen sollten . Das Geld ist
Einkommen und müßte dort gemeldet werden ,was dann voll
an den harz 4 Satz angerechnet wird.
Dann wäre eine Einigung am Kaffeetisch mit Barzahlungen
und jeder hält die Klappe, die günstigste Lösung.Dieses
kann man auch in einem privaten Vertrag schriftlich
festhalten,vernünftig aufgesetzt, hätte der auch
Bestand vor Gericht,wenn es mal Probleme geben sollte.