Brandschutz im Krankenhaus

Von: , 20.06.2011 10:45 Uhr

Tag hätte eine frage bezüglich Gesetzliche Grundlagen.
1) bauordnung
2)Krankenhausrichtlinie
3)Krankenhausbauverordnung
4)Hessische Bauordnung

gefragt ist nach den gesetzlichen Qualitäten ?
z.B. welche zwingend eingehalten werden müssen und welche nicht !

Gruss

Nick

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Hallo Nick,

    kannst du deine Frage etwas genauer stellen.
    Generell sind alle Gesetze einzuhalten.
    Bei Richtlinien ist es zu empfehlen diese einzuhalten.

    Wichtig ist auch das was der zuständige Brandschutzsachverständige dazu meint.

    Gruß
    Andreas

    • Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Brandschutz im Krankenhaus

      Die Gesetzlichen Grundlagen die ich aufgezählt habe, sollen definiert werden und hierbei ist die gesetzliche Qualität gefragt !
      z.B: Anerkannte Regel der technik: sind zwar Standard doch fehlt ihnen die Verankerung in der Hessischen Bauordnung. Deshalb darf von den Annerkannten Regeln (in bezug auf HBO) abgewiesen werden, wenn bessere möglichkeiten/lösungen möglich sind.

      Wie schauts bei denen aus die ich aufgezählt habe ?

      • Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Brandschutz im Krankenhaus

        Hallo Nick,

        gib mir doch mal kurz deine Email adresse.

        Gruß
        Andreas

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Brandschutz im Krankenhaus

          [E-Mail-Adresse entfernt]

  2. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Hallo Nick
    Baurecht ist Länderrecht.
    da müssen Sie im hessischen Baurecht nachlesen was diese hergibt.
    Zum hessischen Baurecht kan ich Ihnen nichts sagen.

    MfG Sperber

  3. Antwort von Rosenberger nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    der unten stehende Satz ist unvollständig, bitte noch einmal ganzen Text
    MfG A. Rosenberger

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Hallo,

    da würde ich sicherheitshalber bei der Bauaufsicht nachfragen!

    Gruß aus NRW!

  5. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Hallo Nick,
    ich finde deine Anfrage recht merkwürdig. Eigentlich ist es hier üblich seine Frage in einer gewissen Ordnung zu stellen und nicht so Formlos. Da ich nicht genau weis was du genau benötigst kann ich dir deine Frage auch nicht beantworten.

    Gruß
    Thorsten

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Brandschutz im Krankenhaus

      Merkwürdig finde ich es nicht !!
      Es ist doch nur gefragt, was für ein Rechtsqualität die genannten haben ? Was ist daran nicht zu verstehen ?
      Muss man es in einem Krankenhaus zwingend beachten oder nicht.

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Hallo Nick,
    meine Kenntnisse in Sachen Brandschutz erstrecken sich auf den Brandschutz in der Industrie und dann für das Land NRW. Da der Brandschutz Ländersache ist, können die Bauordnungen von einander abweichend sein. Da für Krankenhäuser besondere Richtlinen und Verordnungen zum Tragen kommen kann ich Sie nicht seriös beraten.
    Ich an Ihrer Stelle würde mich gezielt an den VDS wenden, ich habe auch schon Erfolge gehabt in dem ich die Feuerwehr Abt. "Vorbeugenden Branschutz" konsultiert habe. Auch der BSI des Kreises gibt Auskunpft bei Problemen.
    Es tut mir leid keine konkreten Auskünfte geben zu können, erschwerend kommt dazu, dass ich mitlerweile im Ruhestand bin.
    Viel Erfolg bei der Lösung Ihrer Probleme
    Gruß Olded

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Da kann ich leider nicht helfen.

  8. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    Hi Nick,

    Die Wertigkeitsfolge ist:

    Landesbauordnung (hier wohl Hessische BO)
    Krankenhausbauverordnung
    Krankenhausrichtlinie

    Der von Dir aufgeführte Punkt Bauordnung meint vermutlich die Musterbauordnung, die durch die Landesbauornung definiert wird,

    Die "Qualität" meint Wertigkeit, die Reihenfolge der rechtlichen Bedeutung ist:

    Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Information, Hinweis

    Zu beachten sind all diese Werke, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien haben rechtlich bindenden Charakter.

    Ein Gesetz nicht einzuhhalten ist unter Umstanden ein Straftatsbestand und kann entsprechend mit Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe bestraft werden.

    Das Nichtbefolgen einer Verordnung oder einer Richtlinie stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend nur mit Ordnungsstrafen (Geld) belegt.

    Hoffe das war Deine Frage, sonst definiere sie neu.

    Greetz

    Sigon

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Brandschutz im Krankenhaus

      Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort, dass ist genau das was ich haben wollte :)
      Danke

      gruss

      Nick

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Brandschutz im Krankenhaus

        Hi Nick,

        ich denke, so etwa könnte man das sehen.

        Hallo Sigon,
        kann ich das so definieren ?
        Bauordnung (Musterbauordnung): werden Erläuterungen und Hinweise zu wesentlichen Fragen gegeben. Diese erleichtert den Bauaufsichtsbehörden und gebäudeeigentümer die wiederkehrende Kontrollen des vorbeugenden Brandschutzes und der Sandsicherheit bei bestehenden Gebäuden.
        Krankenhausrichtlinie: Ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, ist daher gesetzlich ermächtigt und hat so einen Geltungsbereich. Die KHR sind keine Rechtsvorschriften und haben deshalb keine unmittelbar bindende Wirkung ggü. dritten. Sie sind jedoch allg. Weisungen des §61 Abs. 6 satz 1 HBO und verpflichten die Baufsichtsbehörden sie ihren Entscheidungen zugrunde zu legen.
        Krankenhausbauverordnung: Hat im jeweiligen Bundesland Gesetzescharakter (Bundeslandspezifisch). Müsste demnach zwingend einzuhalten sein, zwecks abnahme usw

  9. Antwort von nach 100 Tagen 0 hilfreich
    Re: Brandschutz im Krankenhaus

    besser spät als nie, sorry
    einhalten musst du alles. Als erstes setze dich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Brandschutzbeauftragten in Verbindung.
    Lasse die Brandlasten berechnen und spreche mit der örtlichen FW

    Gruß Fritz

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