Patent Urkunde, Aussehen und was ist muss sie en

Von: , 20.06.2011 12:43 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein paar Fragen zur Patent Urkunde. Wie muss eine Europaeische Urkunde aussehen und was muss sie enthalten.
Wer kann mir helfen eine Urkunde zu lesen. Sie liegt mir als Kopie vor.
Gruss
Hans

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Patent Urkunde, Aussehen und was ist muss sie en

    Hallo Hans,

    ich verstehe die Frage leider nicht ganz.
    Wenn Du eine Urkunde vorliegen hast, sieht du ja ganz genau was sie enthält.
    Sprichst Du sicher von einer Urkunde oder einer Patentschrift?
    Vielleicht könntest Du die Urkunde irgendwo hochladen und hier einen Link einstellen.


    grüße
    gerhard

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Patent Urkunde, Aussehen und was ist muss sie en

          Hallo,

          ich tippe auf darauf, dass du keine Urkunde meinst sondern eine Druckschrift. Dort stehen einige Codes drauf, die für das Anmeldedatum, Anmelder, Veröffentlichungsdatum, Prioritätstag usw. stehen und etwas verwirrend sein können. Da könnte ich dir weiterhelfen.

          PatentURKUNDEN sind eigentlich recht selbsterklärend.

          Meinst du also vielleicht etwas, das so aussieht?

          http://www.boxmover.eu/spool/gfx/1203178526-PATENT_E...

          Vielleicht hast du nur die erste Seite in Kopie bekommen, dann kann man schon denken, es sei die Urkunde.


          Viele Grüße,
          Maya

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Patent Urkunde, Aussehen und was ist muss sie en

          Hallo Maya,
          vielen Dank fuer die Antwort. Das hilft schon weiter.
          Herzliche Gruesse aus Bali
          Hans

    • Antwort von patmade nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re: Patent Urkunde, Aussehen und was ist muss sie en

      Hallo Hans,
      nach Regel 74 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen in revidierter Fassung – kurz EPÜ 2000 – wird eine Urkunde über das europäische Patent vom Europäischen Patentamt – kurz EPA – ausgestellt.
      Der Inhalt ergibt sich aus dem Beschluss der Präsidentin des EPA vom 12.07.2007, abgedruckt in der Sonderausgabe Nr. 3 des Amtsblatts des EPA, Seite 95f. Artikel 2 dieses Beschlusses sieht vor, dass
      -die Patentnummer ausgewiesen wird und
      -die in der Patentschrift beschriebene Erfindung und
      -die Personen und die bezeichneten Staaten, für die das Patent erteilt wurde,
      aufgeführt sind.
      Auch der Patentinhaber bzw. die Patentinhaber werden namentlich genannt.
      Gruß
      patmade

      Jetzt auf diese Frage antworten.