Betriebskostennachforderung Grundsteuer

Von: , 14.12.2009 18:55 Uhr

Guten Tag,
ist es rechtens, wenn ein Vermieter die Betriebskostennachforderung wegen nachträglicher Festsetzung der Grundsteuer für die Jahre 2005 bis 2008 rückwirkend auf die Mieter umlegt?
Laut Aussge des Vermieters liegt der Steuerbescheid erst seit Anfang Oktober 2009 vor.

Ich dachte immer, dass Nachforderungen max. 1 Jahr betragen dürfen? Es geht um 708€.... frohe Weihnachten

Vielen Dank für die Antworten.

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