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von
nach einem Tag
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Re: Vereinsrecht. Niederlegung des Vorstandsamtes
Man kann jeder Zeit von einem Amt zurücktreten, auch wenn es keine 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt, weil man am Tag der Wahl in der Regel gefragt wird, ob man das Amt annimmt. Mit dem Ja ist man in das Amt gewählt.
Ich müsste genaueres wissen, ehe ich einen individuellen Rat geben kann. Ich kann nur sagen, dass man die Gründe konkret nennen sollte, weshalb man zurücktritt. In der Regel wird man Reputation verlieren, wenn man nach 14 Tagen zurücktritt. Wenn die Gründe erheblich sind, sollte man diese nennen. Die "Unregelmäßigkeiten" sollten nachweisbar sein. Der Verein kann nichts entscheiden, ohne dass die Vorsitzende eingebunden ist. Ein Blick in die Satzung hilft dabei auch weiter; vielleicht ist in der Satzung geregelt, wie der Vorsitzende zu beteiligen ist. Finanzielle Unregelmäßigkeiten, die erst nach der wahl herauskommen, sind nicht unerheblich. Man muss aufpassen, dass man nach dem Rücktritt nicht alleine dasteht, deshalb genau überlegen, welche Gründe man angibt. Diese sollten für andere Vereinsmitglieder nachvollziehbar und verständlich sein.
Da ich die Art des Vereins nicht kenne, kann ich ich nur allgemeine Ratschläge geben.
Gruß Jacobs