teilweise Einbehaltung der Mietkaution
Von: , 27.06.2011 18:33 Uhr
Hallo,
ich bin am 18.04.11 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe diese in ordnungsgemäßen Zustand verlassen. D.h. gestrichen und Laminat entfernt. Die Übergabe erfolgte dann und der Verwalter hat sich alles ganz genau angesehen. Es wurde ein Übergabeprotokoll gefertigt und man sagte mir, ich bekomme meinen Durchschlag per Post. Der kam bis heute nicht, allerdings kam heute ein Schreiben, in dem stand, der Vermieter würde 75,00 € für die Reinigung der Fliesen in Bad und Küche, sowie 50 € Vorauszahlung für Betriebskosten 2011 einbehalten. Sowas habe ich noch nie gehört. Ich habe die Wohnung renoviert und ansonsten besenrein hinterlassen (wohlweisslich habe ich Fotos gemacht). Ich habe die Fliesen natürlich nicht mehr geputzt, aber ich bin ja auch kein Messi. Sie sahen normal aus, hatten vielleicht ein paar weiße Farbspritzer vom renovieren (hat übrigens eine Fachfirma gemacht). Darf der Vermieter das? Ich finde das eine Unverschämtheit. Auch das mit der Einbehaltung der Betriebskosten. Ich habe bis 30.04.11 Miete und Betriebskosten gezahlt. Wie kommt der dazu, nochmal pauschal 50 € abzuziehen? Gibt es da vielleicht ein Gerichtsurteil, welches ich ihm nennen kann? Ich bin wirklich sauer!!!
