§361a Wiederruf vom Kaufvertrag

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 16.12.2009 12:20 Uhr

Guten Tag,

kann mir evtl. jemand sagen wann dieser Passus gültig ist?

O.g. Paragrphen steht: "Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt..." Wann wird einem Verbraucher denn per Gesetzt das Wiederrufsrecht eingeräumt?

Angenommen ich kaufe ein Handy in einem Laden, weil es als Geb.Geschenk gedacht ist. Muss dann leider feststellen, dass dieses nicht mehr benötigt wird, wg. Doppelkauf, und möchte es zurückgeben. Der Verkäufer weigert sich aber, da Hadys vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen sind.

Meiner Meinung nach hat doch jeder per Gesetz ein 14tägiges Rücktrittsrecht von Kaufvertrag. Oder gibt es hier Ausnahmen?

Vielen Dank schon mal.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: §361a Wiederruf vom Kaufvertrag

    Hallo Ratsuchende,

    ich bin Immobilienfachmann und gebe Auskunft darüber.
    Ein notarieller Kaufvertrag ist bindend und beinhaltet i.d.R. keinen Rücktritt.
    Er ist zu erfüllen.

    Friedrich Pausch

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 26 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: §361a Wiederruf vom Kaufvertrag

      Hallo,

      aber das ist ja kein notarieller Kaufvertrag, wenn ich in einen Laden gehe und mir ein Handy kaufe, oder?

      LG Meli

      • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: §361a Wiederruf vom Kaufvertrag

        Ich kenne mich im Bereich Immobilienkauf aus. Wenn man ein Handy kauft, ist das eine völlig andere Sache.
        Ich denke, dass hier vielleicht besser die Verbraucherberatung helfen kann.

        Viele Grüss
        Friedrich Pausch [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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