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nach einem Tag
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Re: Domainrecht! nur ein Buchstabe weg!
Hallo,
pauschal lässt sich das nicht sagen.
Es kommt zum einen darauf an, wer welche Domain zuerst hatte. Dann darauf, ob es vielleicht auch legitim ist, solche Ware über mehrere Webseiten zu vertreiben, beispielsweise für unterschiedliche Märkte, Länder etc.
Dann kommt es darauf an, ob es schädigende Interferenzen überhaupt gibt und so weiter.
Schliesslich kommt es dann auch noch darauf an, an welchen Richter man gerät, sollte man diesen Schritt wählen.
Auf jeden Fall sollten Sie zuvor ein klärendes Schreiben an den anderen Domaininhaber und an den Betreiber der Webseiten richten. Dies wird dann als erster Schritt zur gütlichen Einigung von Richtern angesehen.
Gruss, H.S.