Domainrecht! nur ein Buchstabe weg!

Von: , 16.12.2009 16:10 Uhr

Guten Tag,


ich hab die frage wie es aussieht wenn ICH als Domaininhaber einer Domain die z.b.

xxxx-xxxxs.de heisst und jemand mit dem gleichen angebot die gleiche wörter in der domain nur ohne das S also xxxx-xxxx.de betreibt.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Michael Braunwarth nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Domainrecht! nur ein Buchstabe weg!

    Hallo,

    Das kommt immer auf den Einzelfall an. Dazu müsste man z.B. wissen: wie lautet die Domain konkret (allgemein beschreibender Begriff, Eigenname, Fantasiename etc.)? Wie bekannt ist das Angebot? Ist es ein Angebot, das überall oder nur räumlich begrenzt verfügbar ist (d.h. z.B.: überschneidet sich das Tätigkeitsgebiet mit dem Konkurrenten) ? Das Wichtigste: welche Domain war zuerst da?!

    Grüße aus Heidelberg
    Michael Braunwarth

    PS: Falls ich überhaupt etwas Hilfreiches dazu sagen kann, muss ich die konkrete Domain und die Konkurrenz-Domain kennen.

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Domainrecht! nur ein Buchstabe weg!

    Hallo,

    pauschal lässt sich das nicht sagen.

    Es kommt zum einen darauf an, wer welche Domain zuerst hatte. Dann darauf, ob es vielleicht auch legitim ist, solche Ware über mehrere Webseiten zu vertreiben, beispielsweise für unterschiedliche Märkte, Länder etc.

    Dann kommt es darauf an, ob es schädigende Interferenzen überhaupt gibt und so weiter.

    Schliesslich kommt es dann auch noch darauf an, an welchen Richter man gerät, sollte man diesen Schritt wählen.
    Auf jeden Fall sollten Sie zuvor ein klärendes Schreiben an den anderen Domaininhaber und an den Betreiber der Webseiten richten. Dies wird dann als erster Schritt zur gütlichen Einigung von Richtern angesehen.

    Gruss, H.S.

  3. Antwort von nach 73 Tagen 0 hilfreich
    Re: Domainrecht! nur ein Buchstabe weg!

    Meine Antwort kommt etwas spät. Hat sich schon etwas ergeben?

    Ich beschäftige mich persönlich mit Domain- und Markenrecht, bin allerdings kein Jurist. Ich kann auch keine Quellen, Gesetze angeben oder wege aufweisen, ein vermutetes Recht durchzusetzen. Ich kann allerdings versichern, dass es sich bei meinen Angaben um angelesenes Wissen und nicht um Annahmen und Spekulationen - Irrtum vorbehalten.

    Aus dem Besitz einer Domain allein ergibt sich noch kein Namensrecht!

    Sollten also weder Namensrecht, Markenschutz, gleichnamige Firmenbezeichnung, noch eine allgemein bekannte Bezeichnung von Ihnen o.ä. vorliegen, ist die 2. Domain rechtsmäßig.

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