AUFENDHALTSBESTIMMUNGRECHT HAT DER KV ICH ...

Von: , 02.07.2011 14:42 Uhr

... NOCH DAS GEMEINSAME SORGERECHT DARF ER OHNE MEINE ZUSTIMMUNG DIE KINDER MIT IN UHRLAUB NEHMEN

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: AUFENDHALTSBESTIMMUNGRECHT HAT DER KV ICH ...

    hallo bobo07,

    wenn es um die ferien geht, denke ich schon, dass der KV es darf.warum auch nicht?! allerdings steht der KV, genau wie die KM,in der mitteilungspflicht, d.h. er muss, genau wie die KM, es mitteilen.

    viele grüsse
    vom
    früchtchen

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