Hausverkauf-Nichtigkeit des Vertrages

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 18.12.2009 17:10 Uhr

Guten Tag,
kann man von einem abgeschlossen und notariell beglaubigten Vertrag,wegen Härtefall, zurücktreten ?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Heinz Gintemann nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf-Nichtigkeit des Vertrages

    guten Abend, der Begriff Härtefall ist mir im Sozial- oder Verwaltungsrecht o.ä. bekannt, aber nicht im Vertrags-, Schuld-, Immobilien- und im übrigen Bürgerlichen Recht. Rücktrittsrechte ergeben sich aus der vertraglichen Regelung und bsp-weise aus dem Leistungsverzug u.ä. Aber wenn z.B. der Käufer arbeitslos wird oder schwer erkrankt und kann deshalb nicht zahlen oder das Haus nicht mehr gebrauchen, dann bleibt er trotzdem am Vertrag gebunden. Habe ich den Begriff Härtefall annähernd richtig verstanden? H.G. Guten Tag,
    kann man von einem abgeschlossen und notariell beglaubigten
    Vertrag,wegen Härtefall, zurücktreten ?

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf-Nichtigkeit des Vertrages

    Guten Tag,
    kann man von einem abgeschlossen und notariell beglaubigten
    Vertrag,wegen Härtefall, zurücktreten ?
    Antwort liegt nicht in meinem Bereich.
    Daniel

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