Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit einer KG
Von: , 18.07.2011 13:47 Uhr
Guten Tag,
beschäftige mich gerade mit der Frage, ob für eine KG die Bestellung eines Nachtragsliquidators möglich ist. Bei Kapitalgesellschaften ist dies ja unstrittig.
Habe dabei folgende Überlegung angestellt:
Besagte KG galt als vermögenslos und wurde nach Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse aus dem HR gelöscht.
Nunmehr taucht nachträglich neues Vermögen auf.
Wenn ich nun davon ausgehe, dass die Löschung aus dem HR auch die rechtliche Existenz der KG beendet hat, dann müßte die KG nachträglich durch Bestellung eines Nachtragsliquidators wiederbelebt werden, falls dies überhaupt möglich wäre.
Gehe ich aber davon aus, dass die Löschung aus dem HR ohnehin nicht das Ende der Rechtsfähigkeit der KG bedeutet, dann muss die KG auch nicht wiederbelebt werden, weil sie rechtlich latent noch existiert. Somit wäre die Bestellung eines Nachtragsliquidators nicht notwendig, falls dies überhaupt möglich wäre.
Sind die Eintragung und Löschung einer KG aus dem HR für den Beginn, bzw. für die Beendigung konstitutiv oder lediglich deklaratorisch?
Vielen Dank, Hilde
