Krankenrücktransport nur bei ärztlicher Anordnung

Von: , 20.07.2011 11:05 Uhr

Ich möchte eine Ausland-Krankenversicherung abschließen, vor allem wegen möglicher hohen Kosten für einen Rücktransport nach Hause (alle anderen Kosten sind durch die PKV weitgehend abgedeckt). Nun schränkt die Auslandskrankenversicherung meiner Wahl die Erstattung der Rücktransportkosten auf den Fall ein, dass sie "medizinisch notwendig" und "ärztlich angeordnet" ist. Ist eine solche ärztliche Anordnung leicht oder schwer zu erhalten? Sollte mich eine solche Einschränkung in den Versicherungsbedingungen eher abhalten oder istdas gang und gebe?

Vielen Dank

Axel

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Krankenrücktransport nur bei ärztlicher Anordnung

    Ich würde auf keinen Fall einen Vertrag mit der Klausel "med. notwendig" abschließen. Medizinisch sinnvoll ist es bereits, wenn ein voraussichtlicher Krankenhausaufenthalt 14 Tage überschreitet. Zumal
    so ein verbesserter Versicherungsschutz für eine Mehrprämie von 1,-- € pro Jahr zu erhalten ist.
    s. auch
    http://www.secure-travel.de/auslandskrankenversicher...

    Volker

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