WEG-Verwalter kündigen
Von: , 21.12.2009 10:12 Uhr
Guten Tag,
Folgendes Problem:
Die Wohneigentümergemeinschaft, in Folge WEG genannt, möchte den zuständigen Verwalter kündigen, da es in der Vergangenheit oftmals zu Unstimmigkeiten zwischen WEG und Verwalter kam.
Der Verwalter hat laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Nun hat in diesem Jahr der Verwalter die WEG-Versammlung nicht im ersten Halbjahr, sondern erst im August diesen Jahres abgehalten. Als TOP Punkt war unter Anderem auch die Weiterbeschäftigung der Hausverwaltung aufgeführt. Die WEG hat dagegen gestimmt, dass die Hausverwaltung im Jahr 2010 weiter für uns tätig ist. Im Anschluss haben wir ein Schreiben seines Anwalts bekommen, dass es so zu einer konkluenten Kündigung käme, wir aber wegen nicht Einhaltung der Kündigungsfrist das Honorar für 2010 aufbringen müssten.
Meine Frage:
Wir hatten ja nicht die Möglichkeit dem Verwalter fristgerecht zu kündigen, da er die Versammlung erst in der zweiten Jahreshälfte abgehalten hat. Müssen wir trotzdem die genannte Entschädigung zahlen? Oder ist dies nur ein Einschüchterungsversuch seines Anwalts?
