Taxikosten bei Vorladung zum Psych. Dienst AA
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 26.07.2011 11:50 Uhr
Hallo zusammen. Bin seit 4 Wochen AU wegen Beinbruch und müsste eigentlich zur Feststellung zum psychologischen Dienst wegen Antritts einer Schulung, welche mir sehr wichtig ist. Leider darf man mit Gipsfuß gekanntlich nicht autofahren und ich habe für die vorauss. Dauer von 5 Std. auch niemanden, der mich chauffieren kann. Bekomme ich u.U. auch Taxikosten erstattet oder muss ich Termin verschieben, bis ich selbst wieder fit bin. Dann wird's allerdings wohl nix mit meiner Schulung.
