Taxikosten bei Vorladung zum Psych. Dienst AA

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 26.07.2011 11:50 Uhr


Hallo zusammen. Bin seit 4 Wochen AU wegen Beinbruch und müsste eigentlich zur Feststellung zum psychologischen Dienst wegen Antritts einer Schulung, welche mir sehr wichtig ist. Leider darf man mit Gipsfuß gekanntlich nicht autofahren und ich habe für die vorauss. Dauer von 5 Std. auch niemanden, der mich chauffieren kann. Bekomme ich u.U. auch Taxikosten erstattet oder muss ich Termin verschieben, bis ich selbst wieder fit bin. Dann wird's allerdings wohl nix mit meiner Schulung.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Taxikosten bei Vorladung zum Psych. Dienst AA

    Hi!
    Sorry, ich weiß es nicht, kann mir aber vorstellen, dass die Arbeitsagentur höchstens die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet. Aber was spricht gegen einen Anruf bei der Agentur um Deine Frage zu klären?
    Gruß W.

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