Ab welchem Zeitraum Kfz ummelden?

Von: , 29.07.2011 15:54 Uhr


Liebe Experten,
ich gehe demnächst für ein halbes Jahr nach Bayern (ich selber komme aus Lübeck).Dort werde ich beruflich unterwegs sein. Meie Frage ist nun, ob ich mein Auto für diesen Zeitraum ummelden muss.
Brauche ich ein neues Autokennzeichen für das halbe Jahr?
Ich wäre froh, wenn mir das jemand so schnell wie nur möglich erklären könnte-
ganz liebe Grüße,
Fabian

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ab welchem Zeitraum Kfz ummelden?

    Hallo,

    wenn der Wohnsitz in Lübeck bestehen bleibt dann ist es nicht erforderlich das Auto umzumelden.
    Sollte jedoch der Wohnsitz komplett verlegt werden ist es notwendig das dass Auto schnellstmöglich umgemeldet wird. Sollte das nicht passieren kann man im Falle des Falles mit Bußgeld belegt werden.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ab welchem Zeitraum Kfz ummelden?

    moin moin, Meie Frage ist nun, ob ich mein Auto für diesen Zeitraum
    ummelden muss.
    ein ganz klares JEIN (du hast nicht erklärt, ob du deine Melde-Anschrift auch wechselst)
    Fall 1: du meldest dich nach Bayern um (was ich wegen dem halben Jahr aber nicht glaube) - dann musst du auch das Fahrzeug ummelden.
    Fall 2: du bleibst mit deinem Hauptwohnsitz im hohen Norden, hast in Bayern keinen festen (Zweit-)Wohnsitz, dann brauchst du das Fzg nicht ummelden.
    Fall 3: du bist das komplette halbe Jahr in Bayern und bist z.B. auch nicht mehr regelmäßig postalisch in Lübeck zu erreichen, dann musst du dich und dein Fzg in BY anmelden.
    Nach dem Melderechtsrahmengesetz (so lese ich das zumindest) muss man sich aber erst dann um/anmelden, wenn man einen Erstwohnsitz in Deutschland hat, und den Zweitwohnsitz länger (!) als 6 Monate inne hat. ansonsten gilt
    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_47.php

    > ummelden. Wobei: welcher Korinthenkacker will das kontrollieren? Ummelden ist ja nicht kostenlos....

    cu Tom

    hth

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