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Re: Ab welchem Zeitraum Kfz ummelden?
moin moin,
Meie Frage ist nun, ob ich mein Auto für diesen Zeitraum
ummelden muss.
ein ganz klares JEIN (du hast nicht erklärt, ob du deine Melde-Anschrift auch wechselst)
Fall 1: du meldest dich nach Bayern um (was ich wegen dem halben Jahr aber nicht glaube) - dann musst du auch das Fahrzeug ummelden.
Fall 2: du bleibst mit deinem Hauptwohnsitz im hohen Norden, hast in Bayern keinen festen (Zweit-)Wohnsitz, dann brauchst du das Fzg nicht ummelden.
Fall 3: du bist das komplette halbe Jahr in Bayern und bist z.B. auch nicht mehr regelmäßig postalisch in Lübeck zu erreichen, dann musst du dich und dein Fzg in BY anmelden.
Nach dem Melderechtsrahmengesetz (so lese ich das zumindest) muss man sich aber erst dann um/anmelden, wenn man einen Erstwohnsitz in Deutschland hat, und den Zweitwohnsitz länger (!) als 6 Monate inne hat. ansonsten gilt
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_47.php
> ummelden. Wobei: welcher Korinthenkacker will das kontrollieren? Ummelden ist ja nicht kostenlos....
cu Tom
hth