Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

Von: , 05.08.2011 14:23 Uhr

Ist zur Bestimmung des für den Wechsel in die private Krankenversicherung erforderliche Bruttojahresverdienst von 49.500€ das Monatsgehalt oder das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend? Bei Lohnsteigerungen oder Jobwechseln kann das auf Basis des neuen Monatslohns hochgerechnete Jahreseinkommen höher liegen, als das tatsächlich verdiente.
Vielen Dank!

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Maßgebend das Jahresverdienst

  2. Antwort von nach 29 Minuten 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Guten Tag.

    Ich kann aus Ihrem Beitrag zwar nicht direkt eine KONKRETE FRAGE erkennen, aber ich glaube es geht Ihnen darum, ob man bei einem Jobwechsel mit Gehaltserhöhung gleich wechseln kann wenn man "hochgerechnet" über die JAEG (49.500 Euro) kommt.


    Antwort: JA! Sie können schon jetzt, ohne Einhaltung einer Frist, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln.

    ABER ACHTUNG: Nicht jeder Gehaltsbestandteil kann in die Berechnung der Überschreitung der JAEG berücksichtigt werden.



    Wenn Sie hierzu mehr Informationen (z.Bsp. eine Auflistung welche Gehaltsteile berücksichtigungsfähig sind und welche nicht) haben möchten - oder sogar eine tiefgreifendere Beratung zur privaten Krankenversicherung so nehmen sie unverbindlich Kontakt zu mir auf.


    Ihr Spezialist für die Private Krankenversicherung aus Saarbrücken - für die gesamte BRD
    Claude Burgard
    Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
    http://www.burgard-versicherungen.de

  3. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Wer kann eine PKV abschliessen?

    Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten (ab dem 25. Lebensjahr) können eine private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen abschliessen.

    Das Mindesteinkommen für Angestellte muss 4.125 Euro brutto pro Monat bzw. 49.500 Euro jährlich betragen. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, jedoch von besseren Leistungen im Krankheitsfall profitieren wollen, empfiehlt sich eine private Krankenzusatzversicherung.

    Tipp: Alle in Deutschland verfügbaren privaten Krankenversicherungen kann man über den folgenden Link kostenlos und unverbindlich vergleichen ...

    * http://58591.tarifcheck24.com/private-krankenversich...

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Hallo RRudolf,
    Die Einstufung erfolgt durch Meldung des AG.
    Bei Neueinstellungen gelten andere Maßstäbe,
    ansonsten ist das letzte tatsächlich erzielte Jahreseinkommen zu Grunde zu legen.
    Die Aussage
    """Bei Lohnsteigerungen oder Jobwechseln kann das auf Basis des neuen Monatslohns hochgerechnete Jahreseinkommen höher liegen, als das tatsächlich verdiente""
    verstehe ich nicht gern nochmals als Mail formulieren.
    Gruß



    DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
    04860 Torgau * Wittenberger Str.16
    Telefon: +49 / 03421 / 713505
    Telefax: +49 / 03421 / 715827
    [E-Mail-Adresse entfernt]
    http://www.ruediger-maass.dkv.com


  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Hi Rudolf,

    wenn Du deinen Job wechselst und Du durch dein neues Eenkommen die Grenze überschreitest, dann hast Du die Möglichkeit auf den "schnellstarter"...also ja du kannst dich dann sofort bei deinem neuen AG privat versichern!!

    Grüße

    Thorsten

  6. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Hallo RRudolf,
    gute Frage !

    Also bei einem Berufsstarter wird tatsächlich das Monatsgehalt x 12 hochgerechnet und die Person kann sich unter Umständen sofort privat versichern, obwohl ja im 1. Jahr (beispielsweise bei Beginn der Tätigkeit zum 01.07.) das Gesamteinkommen des Jahres gar nicht über die Pflichtversicherunggrenze kam.

    Bei einem bereits berufstätigen Angestellten, um den es hier wohl geht, ist der tatsächlich erreichte Regellohn. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Der Arbeitgeber errechnet am Jahresende das Einkommen und stellt dann Versicherungsfreiheit oder Pflichtversicherung fest und informiert entsprechend die Krankenkasse. Bei Feststellung der freiwilligen Versicherung wegen Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze wird der Arbeitnehmer normal durch den Arbeitgeber informiert.

    Bei der Errechnung wird das tatsächlich ausbezahlte montliche Einkommen addiert inkl. einem eventuellen 13. Gehalt und/oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

    Überstunden und Nachtzuschläge (bei Arbeiters) werden normal NICHT als Regellohn berücksichtigt und deshalb nicht hinzugezählt. Bei Angestellten werden häufig erreichte Bonifikationen nicht als Regellohn gesehen und deshalb ebenfalls nicht hinzuaddiert.

    Um Deine Frage möglichst konkret zu beantworten:
    Wenn Du in der 2. Jahreshälfte aufgrund einer Lohnerhöhung mehr verdienst und dadurch dann am Jahresende über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hast, wirst Du selbstverständlich vom Arbeitgeber als "freiwillig versichert" bei der gesetzlichen Kasse gemeldet (wodurch Dir die Kündigung und Wechsel in die PKV möglich wird).

    ABER ACHTUNG:
    Es ist erforderlich, dass mit dem erreichen Einkommen
    auch die NEUE Pflichtversicherungsgrenze des NÄCHSTEN Jahres überstiegen wird !!

    Wenn also ein Arbeitnehmer im alten Jahr über der Pflichtversicherunggrenze lag, aber aufgrund der erhöhten Pflichtversicherungsgrenze im nächsten Jahr nur knapp drunter liegen wird, bleibt pflichtversichert !

    Zur Info:
    Die Pflichtversicherungsgrenze wurde letztes Jahr erstmals geringfügig gesenkt, steigt aber ansonsten Jahr für Jahr meist im bereich 400 - 550 Euro.

    Mehr Info dazu gibt`s auf unserer Homepage, da haben die Pflichtversicherungsgrenze (und Entwicklung in den letzten Jahren), Beitragsbemessungsgrenze, Höchstbeitrag zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers (und Arbeitgebers) und vieles mehr exakt angegeben.

    Hoffe geholfen zu haben - ansonsten einfach nochmal mailen :).

    Liebe Grüße
    von Hans-Günter

    Besuche uns:
    http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm

    PKV-Spezialisten
    Michael & Hans-G. Rischer

  7. Antwort von Christian R. Müller nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Monatsgehalt mal 12 muss größer sein als 49.500 €.

  8. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV

    Hallo!

    Es zählt ausschließlich das Jahreseinkommen, d.h., das Monatseinkommen kann durchaus niedriger als 4.125 Euro sein. Durch Sonderzahlungen kann man trotzdem die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und sich dann im nächsten Jahr privat krankenversichern.

    Ich verstehe die Frage so ein bisschen sorgenvoll: Muss ich mich etwa privat versichern, wenn ich doch monatlich eigentlich unter 4.125 Euro liege? Tatsächlich ist es so, dass man gesetzlich versichert bleiben kann, wenn man aufs Jahr gerechnet höher als 49.500 Euro liegt.

    Gruß

    H.C.

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