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Re: Versicherungspflichtgrenze zum Wechsel in die PKV
Hallo RRudolf,
gute Frage !
Also bei einem Berufsstarter wird tatsächlich das Monatsgehalt x 12 hochgerechnet und die Person kann sich unter Umständen sofort privat versichern, obwohl ja im 1. Jahr (beispielsweise bei Beginn der Tätigkeit zum 01.07.) das Gesamteinkommen des Jahres gar nicht über die Pflichtversicherunggrenze kam.
Bei einem bereits berufstätigen Angestellten, um den es hier wohl geht, ist der tatsächlich erreichte Regellohn. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt. Der Arbeitgeber errechnet am Jahresende das Einkommen und stellt dann Versicherungsfreiheit oder Pflichtversicherung fest und informiert entsprechend die Krankenkasse. Bei Feststellung der freiwilligen Versicherung wegen Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze wird der Arbeitnehmer normal durch den Arbeitgeber informiert.
Bei der Errechnung wird das tatsächlich ausbezahlte montliche Einkommen addiert inkl. einem eventuellen 13. Gehalt und/oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Überstunden und Nachtzuschläge (bei Arbeiters) werden normal NICHT als Regellohn berücksichtigt und deshalb nicht hinzugezählt. Bei Angestellten werden häufig erreichte Bonifikationen nicht als Regellohn gesehen und deshalb ebenfalls nicht hinzuaddiert.
Um Deine Frage möglichst konkret zu beantworten:
Wenn Du in der 2. Jahreshälfte aufgrund einer Lohnerhöhung mehr verdienst und dadurch dann am Jahresende über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hast, wirst Du selbstverständlich vom Arbeitgeber als "freiwillig versichert" bei der gesetzlichen Kasse gemeldet (wodurch Dir die Kündigung und Wechsel in die PKV möglich wird).
ABER ACHTUNG:
Es ist erforderlich, dass mit dem erreichen Einkommen
auch die NEUE Pflichtversicherungsgrenze des NÄCHSTEN Jahres überstiegen wird !!
Wenn also ein Arbeitnehmer im alten Jahr über der Pflichtversicherunggrenze lag, aber aufgrund der erhöhten Pflichtversicherungsgrenze im nächsten Jahr nur knapp drunter liegen wird, bleibt pflichtversichert !
Zur Info:
Die Pflichtversicherungsgrenze wurde letztes Jahr erstmals geringfügig gesenkt, steigt aber ansonsten Jahr für Jahr meist im bereich 400 - 550 Euro.
Mehr Info dazu gibt`s auf unserer Homepage, da haben die Pflichtversicherungsgrenze (und Entwicklung in den letzten Jahren), Beitragsbemessungsgrenze, Höchstbeitrag zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers (und Arbeitgebers) und vieles mehr exakt angegeben.
Hoffe geholfen zu haben - ansonsten einfach nochmal mailen :).
Liebe Grüße
von Hans-Günter
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PKV-Spezialisten
Michael & Hans-G. Rischer