wertpapierhandel
Von: , 25.07.2009 13:25 Uhr
Guten Tag,
bitte lesen Sie der Einfachheit halber zuerst den zitierten Text, danach stelle ich meine Frage.
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Beginn Zitat:
Anschreiben der Bank:
Wir bitten um Ihre Weisung über die Verwendung der Bezugsrechte bis spätestens 30.07.2009.
Hierzu können Sie gerne beigefügte Rückantwort verwenden.
"Sollten Sie uns bis zu diesem Termin keine Weisung erteilt haben, halten wir uns mangels Weisung für ermächtigt, Ihre Bezugsrechte gemäß den Produktbezogenen Geschäftsbedingungen / Trading Nr. 15.1 für Ihre Rechnung bestmöglich zu verkaufen bzw. zu verwerten."
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Auszüge der Rückantwort
Bezugsangebot der RHÖN-KLINIKUM AG
Mein/unser Depotbestand STK 60 Bezugsrechte WKN A0Z1MH
Meine/unsere Bezugsrechte sollen wie nachstehend verwendet werden:
Kauf 0 Bezugsrechte
[ ]
Bezug 20 RHOEN-KLINIKUM
Verkauf 0 Bezugsrechte
[ ]
Bezug 20 RHOEN-KLINIKUM
[ ] Verkauf aller Bezugsrechte bestmöglich
[ ] unter Ankauf der erforderlichen Bezugsrechte
Bezug ----------------------- RHOEN-KLINIKUM
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Zitat Ende
Ich gehe mal davon aus, dass der Inhalt des zitierten Textes keine Überraschung für Sie war. Hier also meine Frage: Worin besteht denn der inhaltliche Unterschied zwischen dem in Anführrungszeichen gesetzten Text oben und der Zeile:
[ ] Verkauf aller Bezugsrechte bestmöglich ?
Ich sehe keinen, aber zur Sicherheit und wieso, wshalb, warum, usw., frage ich halt besser hier.
Falls es Sie interessieren sollte…der Bezugspreis beträgt 13,30 € p.St. und für 15,01 € hatte ich gekauft.
Viele Grüße,
Alex
