Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

Von: , 10.08.2011 16:16 Uhr


Hallo.
ich arbeite in einem Call Center über eine Zeitarbeitsfirma.

Mein Arbeitsvertrag ist befristet und ich wollte mich mal erkundiogen ob wenn alle anderen Verträger verlängert werden von der Zeitarbeitsfirma, meiner auch verlängert werden muss.

kann mir da jemand helfen?

Freu mich auf Antworten.

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Hallo,

    wenn die Verträge Deiner Kollegen verlängert werden, muss Dein Vertrag nicht automatisch mitverlängert werden. Es gibt zwar das Gleichbehandlungsgesetz aber Dein Arbeitgeber kann unzählige Gründe anführen Deinen Vertrag nicht zu verlängern. So unfair das auch sein mag.

    Viele Grüße

    Byrdi

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Hallo, nein der Vertrag, wenn er befristet ist, dann ist er befristet unabhännog, ob die Verträge der anderen verlängert werden. Ich drücke die Daumen, dass auch Deiner verlängert wird. Viele Grüße

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Zeitarbveitsverträge sind völlig individuell, befristet und nicht vergleichbar!

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Hallo Deichkieker,

    wenn Dein Arbeitsvertrag befristet ist, dann ist er eben befristet. Er endet automatisch mit dem angegebenen Datum, ohne dass das Arbeitsverhältnis zusätzlich gekündigt werden muss.

    Warum soll der Arbeitgeber Deinen Vertrag verlängern? Es gibt hier kein Recht, dass Dein Vertrag automatisch verlängert werden muss, nur weil dies bei anderen Verträgen der Fall ist. Es gibt da kein Gewohnheitsrecht.
    Vielleicht haben dem Kunden Deines Arbeitgebers die Leistungen der anderen Kollegen besser gefallen. In Callcentern wird knochenhart gearbeitet und wenn die Leiharbeinehmer nicht permanent 100 Leistung bringen, werden sie gnadenlos ausgetauscht. Es gibt keine Rücksicht auf Gründe, weswegen vielleicht die Leistung nicht voll erbracht werden kann. Das ist fast vergleichbar mit Viehhandel, aber noch immer legal.

    Leider kann ich Dir nichts freundlicheres sagen.
    Gruß Fredo

  5. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Der Arbeitsvertrag kann nivht verlängert werden, da befristet ist.

    Falls sie weiter beschäftigt werden, dann wird ein neuer befristeten Arbeitsvetrag abgeschlossen.

    Es gibt hier kein muss.

    Gruß
    Marinel

  6. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Hallo,
    ein befristeter Arbeitsvertrag ist eben befristet.
    Wird dieser nicht verlängert, endet der AV mit dem Termin der Befristung.
    Es müssen nicht zwangsläufig alle AV verlängert werden.
    MFG

  7. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Hallo Deichkieker,

    soweit mir bekannt ist, sind Verträge mit Zeitarbeitsfirmen Einzelverträge. Das heißt, diese können unabhängig von einander aufgelöst oder verlängert werden.
    Wird denn deine Arbeistkraft nicht mehr gebraucht? Oder ist man nicht zufrieden mit deiner Arbeit? Wenn beides nicht zutrifft, frag doch einfach mal nach.

    Gruß Sunny14

  8. Antwort von nach 21 Tagen 0 hilfreich
    Re: Befristeter Arbeitsvertrag und die Verlängerung

    Ich würde da auf alle Fälle mal fragen .Alles Gute!

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