Autounfall Schadensminderungspflicht

Von: , 12.08.2011 13:03 Uhr


Bin ich verpflichtet einen Schaden der Versicherung zu melden, wenn ich ihn einklage und ihn vom SCHädiger will?

Verletze ich da meine Schadensminderungspflicht?

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Ob Du verpflichtest bist den zu melden weiß ich nicht.
    Ich würde es aber auf jeden Fall tun.

  2. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Bei eindeutigen Fällen ist davon auszugehen, dass die Versicherung reguliert. Der Schädiger haftet für den Schaden, den er bei Ihnen verursacht hat. Zusätzliche Kosten wie Klage- und Gerichtskosten werden wohl nur erstattet werden, wenn der Versicherung bzw. dem Schädiger die Möglichkeit einer normalen Regulierung eingeräumt wurde, diese aber nicht wie gewünscht erfolgte. Bedingung ist dann für die Übernahme der Kosten, dass Sie vor Gericht erfolgreich klagen.

  3. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Hallo babsiig,
    ich weiß nicht ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Wenn ich es so interpretiere. Sie wurden bei einem Autounfall geschädigt und wollen nun das Geld direkt bei dem Schädiger einklagen. Davon würde ich abraten. Halten Sie sich an die Versicherung des Schädigers und nur an die. Dort können Sie alle Ansprüche stellen. Wenn Sie die Versicherung nicht kennen reicht auch das Kennzeichen des gegnerischen Autos. Einfach dafür den Zentralruf der Autoversicherer anrufen 0180 - 25 0 26 , dort vermittelt mann Sie an die richtige Versicherung weiter.

    Grüße...

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Wenn Du der Geschädigte bist, dann mußt Du nicht melden, wenn Du der Schadenverursacher bist dann ja. Wenn Hergang strittig, dann würde ich den auch melden.
    Im Übrigen, auch wenn es anonym zugeht,... Du möchtest etwas wissen und da solltest Du auch etwas mehr Etikette zeigen.
    VG WB

  5. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Es macht immer Sinn den Schaden bei der Versicherung zu melden und zugleich mitzuteilen, dass Sie keine Schuld anerkennen. 1. versäumen Sie damit keine Fristen und 2. ist die eigene Versicherung auch eine "indirekte Rechtschutzversicherung", d.h. wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, kann die eigene Kfz-Versicherung den Anwalt übernehmen um den Schaden abzuwehren. Das macht die Kfz-Versicherung i.d.R. jedoch nur dann, wenn sich dies auch wirtschaftlich rechnet.
    Eine Schadensminderungspflicht verletzen Sie nur dann, wenn Sie weitergehende Folgeschäden billigend in Kauf nehmen. Beispiel: Beule ohne Lack und Sie lassen es jetzt durchrosten, hierdurch entstehen höhere Reperaturkosten, weil das Kfz-Teil ausgetauscht werden muss.

  6. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Wichtig ist zumindest, dass der Schaden beim Schädiger geltend gemacht wurde.
    Ob und wie der dagegen versichert ist, ist im Grunde egal.

    Ich würde aber empf., noch mal einen Juristen zu fragen.

  7. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Hallöle,
    es kommt darauf an was für eine Versicherung. LG Lossi

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Es ist immer sinnvoll, sich direkt an die Versicherung zu wenden, da so die Regulierung meist besser klappt und sich der Rechtsweg eventuell erübrigt.

    MfG

    Stephan Brückner

  9. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Hallo, ein Schaden am eigenen Kfz. der eigenen Versicherung anzuzeigen, ist im Zweifel richtig, da diese als defensiver Rechtsschutz agieren kann- aber nur dann, wenn sie davon weiß, was passiert ist. Mit Schadensminderung hat das so nicht unbedingt etwas zu tun.
    Nicht selten kommt es vor, dass der Verursacher die Angelegenheiten so verzerrt, dass sich die Schuldfrage neu stellt. Es mach u.U. auch einen Unterschied, ob ich eine Vollkasko habe oder nicht. Jeder Fall ist anders.
    Alles Gute.

  10. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Autounfall Schadensminderungspflicht

    Hallo,

    generell würde ich mich in diesem Fall an den Versicherer wenden.

    KODAL Versıcherungsmakler aus Hannover

    http://www.kodal24.de/

  11. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Hallo,

    diese Frage am Besten deiner Verwsicherung stellen - die können dir da eine 100% ANtwort geben

    LG

  12. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    sorry wenn ich erst jetzt antworte aber ich lag im krankenhaus

    grundsaetzlich haben sie jeden schaden, der versicherung zu melden, die in regress zu nehmen ist.

    hat ein anderer ihr auto beschaedigt..so obliegt ihm die pflicht seiner versicherung umgehend davon kenntnis zu geben

    ihre pflicht...sie muessen sich mit der gegnerischen versicherung austauschen wenn die gegnerische partei
    sie anschreibt und fragen zum unfallhergang hat

    grundsaetzlich empfehle ich immer...die polizei zu einem unfall zu rufen..egal um welche schadenshoehe es sich handelt

    der nachteil bei bagatellschaeden kann die polizei ein entgelt/gebuehr verlangen, aber der vorteil es wird alles protolliert

    frdl. gruesse

  13. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Autounfall Schadensminderungspflicht

    Hallo. Die Meldung bei der Versicherung muss nicht erfolgen. Allerdings besteht bei vielen auch eine Frist, in der mann den Schaden anmelden müsste. Es könnte sein, dass die Klage erfolglos ist und die eigene Versicherung leisten soll (Kasko). Auch eine vorsorgliche Meldung ist oft zu empfehlen. Auf jeden Fall alles dokumentieren und knipsen, ein Polizeibericht ist auch hilfreich.

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