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Behoerdliche Untaetigkeit hat meist einen Grund
Hi Firewall,
wenn Du bei mehreren Aemtern warst, HAST Du schon alles unternommen. Jetzt kannst Du hoechstens noch eine verwaltungsrechtliche Untaetigkeits-Klage gegen die einzelnen Behoerden erheben (vorher bitte RECHTSBERATUNG von einer Anwaltskanzlei einholen).
In der Regel pruefen die Behoerden aber bei solchen Hinweisen oberflaechlich, was da los ist (eigene Erfahrung), und wenn MEHRERE Behoerden voellig untaetig bleiben, ist das ein Hinweis darauf, dass Dein Schwarzarbeiter vielleicht gar nicht so schwarz arbeitet. Vielleicht ist er doch gemeldet?
Ich kenne mehrere Harz4-Empfaenger, und die Formalitaeten sind kompliziert. Es gibt viele Sonderregelungen.
Insofern solltest Du rasch pruefen, ob Du wirklich ALLE Unterlagen zu dem Fall hast und ob formaljuristisch alle Voraussetzungen dafuer da sind, die Person, um die es Dir geht, als "Schwarzarbeiter" zu bezeichnen. Du handelst Dir naemlich sonst auch rasch eine Anzeige ein. Man kann da angezeigt werden wegen Verleumdung, Beleidigung, Kreditgefaehrdung oder Uebler Nachrede.
Selbst wenn sich bei der Gerichtsverhandlung herausstellen wuerde, dass Dein Vorwurf WAHR ist, heisst das dann noch lange nicht, dass der Schwarzarbeiter deswegen verurteilt wird, und sogar WAHRE Behauptungen koennen als Beleidigung verurteilt werden (frag mal einen Juristen nach "Formalbeleidigung").
Bevor Du Dir also Rechtsberatung holst (das hier ist naemlich keine), wuerde ich mir ueberlegen, ob das Risiko sich lohnt. Du hast doch schon bei den Behoerden Meldung gemacht. Alles, was darueber hinaus geht, stellt nur eine Gefahr fuer Dich selber dar - und ist es das wert? Ich wuerde die andere Person vergessen und lieber nach mir selber schauen. Schliesslich ist es Dein Leben, und Du bist es wert, dass Du Dich um DICH kuemmerst.
Eine gute Zeit wuenscht Dir
Veranda