nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

Von: , 27.12.2009 21:09 Uhr

Guten Tag,

ich habe meine wohnung jetzt gekündigt und habe die 3 monate kündigungsfrist. muss ich obwohl die wohnung jetzt leer steht die nebenkosten und strom zahlen?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

    Guten Tag,

    ich habe meine wohnung jetzt gekündigt und habe die 3 monate
    kündigungsfrist. muss ich obwohl die wohnung jetzt leer steht
    die nebenkosten und strom zahlen?
    Liebe Erika,
    da bin ich so gar nicht der Spezialist. Vielleicht hast Du Dich vertippt? Frohes Neujahr !

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

    Guten Tag,

    ich habe meine wohnung jetzt gekündigt und habe die 3 monate
    kündigungsfrist. muss ich obwohl die wohnung jetzt leer steht
    die nebenkosten und strom zahlen?
    Hallo Erika 1989,

    als Eigentümer müsstest Du auch für die Leerstandszeit Deiner Wohnung noch anteilige Nebenkosten wie Hausstrom und allgem. Heizungskosten, Hausreinigung etc. zahlen.

    Wenn Du Mieter bist kannst Du doch bei Auszug den Stromzählerstand und die Heizungszähler ablesen lassen - meiner Meinung nach, dürftest Du dann keine weiteren Belastungen erhalten (außer einer evtl. späteren Nachzahlung für die Nebenkosten, z.B. wegen einer Gaspreiserhöhung oder Erhöhung der Müllabfuhrkosten). Schließlich könnte die Wohnung ja schon vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder vermietet werden oder ?

    Ich hoffe, es hilft Dir weiter ....

    Alles Gute und liebe Grüße

    Bärbel

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

    Guten Tag,

    ich habe meine wohnung jetzt gekündigt und habe die 3 monate
    kündigungsfrist. muss ich obwohl die wohnung jetzt leer steht
    die nebenkosten und strom zahlen?
    Hi,
    Ich bin kein Experte. Mein eindruck ist, daß diese Internet-wer-weiß-was große Kacke ist.Auch meine Frage wurde nur an Leute geleitet, die irrtümlich drin waren.
    Trotzdem : nach meiner Kentnniss, isses so : Der Stromzähler ist ja auf deinen Namen angemeldet, es wird am Zeitpunkt der Abmeldung (d.h. von dem Tag an, wo du keinen Strom mehr benutzt) eine ablesung gemacht (bzw. von dir abgeschickt) Überzahlungen werden erstattet. die Nebenkosten, die in der Mietzahlung enthalten sind, setzen sich aus Hausflurreinigung, Abwasser, Schornsteinfeger, Grundsteuer etc. zusammen und fallen natürlich für den Hasubesitzer auch an, wenn die Wohnung nicht genutzt wird, selbst wenn man argumentieren könnte, daß wenn niemand monatelang aufs Klo geht etc., für den Eigentümer weniger Kosten entstehen, aber, wie sollte man das berechnen ?
    Ich kenne mich nicht aus, es ist denkbar, daß du vielleicht Geld sparen kannst.
    Es würde sich lohnen, daß du dich bei kostenlosen Rechtsberatungen informierst, aber du solltest dich vorher genauer schlau machen : Wie setzten sich die Nebenkosten zusammen ? Wie lauten die richtigen Begriffe, gibt es strittige Posten bzw. Tricks der Hausbesitzer etc.gibt es in deiner Bücherei einen AKTUELLEN ratgeber ?. Das Wissen, was du auf diese Weise bekommst, ist eine 1000mal wertvollere Investition für dich und deine Freunde und Bekannten ALS DIESES INTERNET Herumgerate : In juristischen Fragen ist das Internet allerhöchstens als Sondierung brauchbar.so long, walter

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

      danke allen zusammen.
      werde mir mal jemanden suchen und da anrufen...#guten rutsch

  4. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

    Liebe Erika1989,
    ich meine, dass es stimmt. Nebenkosten bis zum Mietende - also mit Kündigungszeit. Sattelfest bin ich hier leider nicht. Frage mal im Mieterbund diesb. nach.

    Ein gutes neues Jahr wünscht
    brombeerstrauch

  5. Antwort von nach 301 Tagen 0 hilfreich
    Re: nebenkosten zahlen trotz leerer wohnung?

    Obwohl die Frage bereits vor einem Jahr gestellt wurde, und die Fragestellerin längst in der neuen Wohnung ist, möchte ich für alle, die im Archiv suchen, eine Antwort geben (die anderen Antworten waren alle etwas, hm, neben der Kapp')!

    Also: Ein Mietverhältnis läuft bis zum letzten Tag, und der letzte Tag ist der, an dem die Kündigung wirksam wird. Ob die Wohnung nun leer steht, oder nicht, ich muss die Miete samt Nebenkosten zahlen! Das ist das Wesen eines Vertragsverhältnisses, beide Seiten haben Rechte und Pflichten: Ich habe das RECHT, bis zum letzten Tag die Wohnung zu benützen und die PFLICHT bis dato das vereinbarten Entgelt, incl. Nebenkosten zu zahlen!

    Wenn ich mich nicht um einen Nachmieter gekümmert habe, der an meiner Stelle - natürlich in Absprache mit dem Vermieter - diese Wohnung vorzeitig übernimmt, bleibt die Zahlung des Mietzinses samt kompletter NK an mir hängen. Natürlich bekomme ich in der Jahresabrechnung die nicht verbrauchten Energiekosten rückerstattet, aber das ist natürlich nicht die Welt, 30% (i.d.R.) sind Grundkosten, die auf jeden Fall fällig werden.

    Also, wer vor Mietende auszieht, sollte DRINGEND einen Nachmieter suchen!!!

    pieter

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