Gewerbeabmeldung für ferienhaus

Von: , 26.08.2011 17:48 Uhr


Welche Forderungen kann das Finanzamt an mich als Vermieter eines Ferienhauses stellen, wenn ich meine Gewerbeanzeige abmelde, bzw das Ferienhaus nicht mehr vermiete ?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Gewerbeabmeldung für ferienhaus

    Die Gewerbeabmeldung einreichen, letzte Jahreserklärungen hinterher. Fertig!

    Welche Forderungen kann das Finanzamt an mich als Vermieter
    eines Ferienhauses stellen, wenn ich meine Gewerbeanzeige
    abmelde, bzw das Ferienhaus nicht mehr vermiete ?

  2. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gewerbeabmeldung für ferienhaus

    Da sollte ein Steuerberater gefragt werden - damit alles gut verläuft.

    Welche Forderungen kann das Finanzamt an mich als Vermieter
    eines Ferienhauses stellen, wenn ich meine Gewerbeanzeige
    abmelde, bzw das Ferienhaus nicht mehr vermiete ?

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