Abfindung nach einer Kündigung

Von: , 28.12.2009 11:16 Uhr

Guten Tag,

ich habe 5 Jahre in der Firma gearbeitet und habe nun die Kündigung erhalten. Wie kann ich den Betrag einer Abfindung errechnen?

LG Mareike

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Abfindung nach einer Kündigung

    Liebe Mareike,

    eine Abfindung kann in dem Sinne nicht errechnet werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zu erstreiten. Diesbezüglich rate ich aber dazu, anwaltlichen Rat hinzuzuziehen.

    Beste Grüße

    Rechtsanwalt Koll
    [E-Mail-Adresse entfernt]

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abfindung nach einer Kündigung

    Hallo Mareike,

    es gibt keine festgelegte Höhe für Abfindungen. Abfindungen sind frei verhandelbar. In der Regel geht man von ca. 0,5 bis 2 Monatsgehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit aus. Das wären bei Dir also insgesamt ca. 2,5 Monatsgehälter; wenn Du eine Leitungsfunktion hattest, dann bis zu 10 Monatsgehältern. Doch wie gesagt - das muss verhandelt werden.

    Freundliche Grüße

    Ernst-Erwin

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