Antwort
von
nach 13 Stunden
0
hilfreich
Re^3: ich war mit meiner damaligen freundin aus ...
Hallo Ronny,
für eine rechtliche Auskunft bin ich der falsche Ansprechpartner (anderes Brett hier auf der Website vielleicht).
Ich würde Sie vielleicht - und das ist jetzt KEINE rechtliche Auskunft (!), sondern meine persönliche Idee, wie ich vorgehen würde - auf mehreren Kommunikationskanälen zu kontakten versuchen (Telefon, Mail, sms, ...), sie bitten mit mir einen Termin zum abholen zu vereinbaren und ihr eine Frist setzen, bis wann sie sich doch bitte melden möge. Wenn die Sachen seit drei Jahren in deinem Keller liegen und du ja bisher auch noch nichts unternommen hast ( =du hast die Sachen dann ja drei Jahre dort liegen lassen), erschiene mir (meine persönliche Meinung, KEINE rechtliche Auskunft !!!) vielleicht drei Monate als eine angemessene Frist innerhalb der ich sie um Antwort bzw Resonanz bitten würde.
Wäre ja auch denkbar, dass sie die Sachen gar nicht mehr haben will, aber da müsstest du sie dann - meiner Ansicht nach - schon nach fragen.
Hoffe das hilft dir erstmal mal weiter bzw gibt die eine Idee, wie du vorgehen kannst. Und, auch wenn das vielleicht nervt, noch mal der Hinweis: dies ist KEINE rechtliche Auskunft (!!!), sondern lediglich meine IDEE, wie ICH, ganz persönlich, eine solche SItuation vielleicht angehen würde. Dh andere Möglichkeiten sind sicherlich auch bzw genauso gut denkbar und das hier geschilderte ist nur meine, ganz persönliche erste Idee.
Wenn du eine rechtliche Auskunft haben möchtest, schaue dich entweder hier im Forum um (wobei ich nicht weiß, ob es da eine rechtliche Auskunft gibt) oder kontaktiere einen Rechtsanwalt.
Herzliche Grüße
Markus