Werk- und Lizenzvertrag eines webdesigners
Von: , 28.12.2009 18:58 Uhr
Guten Tag, in welchem Fall darf ein erster Entwurf eines Webdesigners etwas kosten? ich wollte meine Webseite neu machen und suchte nach einer Firma, die dafür meinen Auftrag erhält. Nach einem ersten, sehr groben Entwurf einer Firma gab ich diesen keinen Auftrag. Eine andere Firma erhielt diesen nach drei Entwürfen von mir. Nach 6 Monaten (!!!) bekam ich von der ersten Firma eine Rechnung über 850.- Euro für den einseitigen Entwurf mit dem Hinweis auf mein Nachfragen, dass ein Werkvertrag zwischen uns zustande kam und solch eine kreative Leistung nicht unentgeltlich sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.1990). Ist das wirklich zulässig? ich habe nie von dieser Firma einen Hinweis darauf bekommen und auch nie etwas unterschrieben. Nach Mahnung und Inkassoverfahren befinden wir uns nun am Anfang einer Klage. Und meine rechtsanwältin kennt sich mit solchen Dingen nicht aus!!!! Nun muß ich sehen, was ich für Argumente sammeln kann. Wie ist die heutige Rechtslage bei Aquise und Entwürfen von Webdesignern bevor ein unterschriebener Vertag zustande kommt? Hoffentlich kennt sich jemand hier damit aus und kann mir weiter helfen!!! Liebe Grüße von Gina aus Hamburg
