Werk- und Lizenzvertrag eines webdesigners

Von: , 28.12.2009 18:58 Uhr

Guten Tag, in welchem Fall darf ein erster Entwurf eines Webdesigners etwas kosten? ich wollte meine Webseite neu machen und suchte nach einer Firma, die dafür meinen Auftrag erhält. Nach einem ersten, sehr groben Entwurf einer Firma gab ich diesen keinen Auftrag. Eine andere Firma erhielt diesen nach drei Entwürfen von mir. Nach 6 Monaten (!!!) bekam ich von der ersten Firma eine Rechnung über 850.- Euro für den einseitigen Entwurf mit dem Hinweis auf mein Nachfragen, dass ein Werkvertrag zwischen uns zustande kam und solch eine kreative Leistung nicht unentgeltlich sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.1990). Ist das wirklich zulässig? ich habe nie von dieser Firma einen Hinweis darauf bekommen und auch nie etwas unterschrieben. Nach Mahnung und Inkassoverfahren befinden wir uns nun am Anfang einer Klage. Und meine rechtsanwältin kennt sich mit solchen Dingen nicht aus!!!! Nun muß ich sehen, was ich für Argumente sammeln kann. Wie ist die heutige Rechtslage bei Aquise und Entwürfen von Webdesignern bevor ein unterschriebener Vertag zustande kommt? Hoffentlich kennt sich jemand hier damit aus und kann mir weiter helfen!!! Liebe Grüße von Gina aus Hamburg

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Werk- und Lizenzvertrag eines webdesigners

    Dazu kann ich leider nichts sagen. Ich habe auf diesem Thema keine Ahnung.

    Sollte es keinen tüchtigen Rechtsanwalt geben, der das weiß und den Fall gleich übernimmt ?

    Bernhard Maurer
    http://www.fen-net.de/~ea1448
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  2. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Werk- und Lizenzvertrag eines webdesigners

    Hallo Gina,

    sorry, da weiß ich wirklich nicht Bescheid. Ich denke aber, daß allein Deine Absicht, eine Webseite erstellen zu lassen, noch keinen Honoraranspruch rechtfertigt, solange es
    1. keinen Vertrag gibt und
    2. die Leistung der Gegenseite nicht tatsächlich von Dir genutzt wird.
    Ich selbst bin Drehbuchautor, und es ist ein völlig normales Gebaren in der Branche, daß ich so lange für nix arbeite, bis es einen Vertrag mit einem Filmproduzenten gibt. D.h., ein Filmproduzent sagt, er würde gern einen Film über Berlins Fahrradkuriere machen, er gibt fünf Autoren unabhängig die Chance, ihn mit einem Exposé o.ä. zu überzeugen - und wenn ich dann etwas schreibe, was ihm nicht gefällt, dann kriege ich auch nichts dafür.
    Ich könnte Dir aber einen RA empfehlen, der genau solche Fälle macht, wie er sich bei Dir abzeichnet und der mich auch mal erfolgreich bei einer Urheberrechtsgeschichte im Internet vertreten hat. Der Mann heißt Horst Hummel ([E-Mail-Adresse entfernt].
    Sorry, daß ich erst heute antworte; war im Urlaub.
    Ein erfolgreiches und streßfreies 2010 wünscht Dir
    Thomas aus Berlin

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