Urheberrecht nach Bildbearbeitung

Von: , 31.08.2011 19:34 Uhr


Hallo,

ich habe für einen Kunden sehr viele Fotos bearbeitet (Freisteller). Nun möchte der Kunde nicht bezahlen.

Der Kunde benutzt nun seine eigenen Fotos im Internet, die ich jedoch bearbeitet habe.

Entsteht bei der Änderung eines Fotos ein neues Urheberrecht? Fotograf hat das Urheberrecht and das Foto und der Bildbearbeitet das Urheberrecht an den Änderungen des Bildes?

Darf der Kunde die bearbeiteten Fotos in Internet benutzen, obwohl er die Rechnung nicht bezahlt hat?

Habe ich ein Urheberrecht auf die Änderungen im Foto?

Vielen Dank
Cohnen

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht nach Bildbearbeitung

    wenn durch deine bearbeitung ein neues werk entstanden ist hast du auch das urheberrecht. man muss sehen, wieviel genau du da bearbeitet hast

      • Antwort von nach 49 Minuten 0 hilfreich
        Re: Urheberrecht nach Bildbearbeitung

        Ein Urheberrecht erwirbst du mit der Barbeitung nicht. Setz dem Kunden einen Zahlungstermin z.B. 15.09.2011 zahlt er nicht, dann kannst (mußt du aber nicht) ihm nochmals eine Frist von zwei Wochen setzen. Hat er dann immernoch nicht gezahlt beantragst du einen gerichtlichen Mahnbescheid bei deinem Amtsgericht. (Das ist garnicht schwer und kostet auch nicht viel, teilweise geht das je nach Bundesland/Stadt auch online.) Kommt er Kunde immernoch nicht in die Gänge und reagiert, dann beantragst du einen Vollstreckungsbescheid und damit kann dann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Ein allgemeiner Hinweis einige Anwälte haben sich auf diese Inkassoform spezialisiert, da zahlt man nur eine Kostenpauschale und der Rest wird beim Schuldner eingetrieben.

    • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
      Re: Urheberrecht nach Bildbearbeitung

      Hallo,

      ich habe für einen Kunden sehr viele Fotos bearbeitet
      (Freisteller). Nun möchte der Kunde nicht bezahlen.
      Wenn ihr einen Vertrag habt, muss er zahlen, sonst darf er die Fotos nicht nutzen! Der Kunde benutzt nun seine eigenen Fotos im Internet, die ich
      jedoch bearbeitet habe.
      Kommt auf selbe raus. Je nach Vertrag, darf er die Fotos normalerweise erst nutzen wenn er bezahlt hat. Es sei denn ihr habt etwas anderes vereinbart. Entsteht bei der Änderung eines Fotos ein neues Urheberrecht?
      Ja! Wobei der Grad der Änderungen entscheidend ist... Fotograf hat das Urheberrecht and das Foto und der
      Bildbearbeitet das Urheberrecht an den Änderungen des Bildes?

      Ja Darf der Kunde die bearbeiteten Fotos in Internet benutzen,
      obwohl er die Rechnung nicht bezahlt hat?
      Nein... bzw. je nach Vertrag! Habe ich ein Urheberrecht auf die Änderungen im Foto?

      Ja Vielen Dank
      Cohnen

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht nach Bildbearbeitung

    Hallo,

    zu Beginn der allgemeine Hinweis das dies keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich meine Meinung! Eine Rechtsberatung kann nur durch eine dafür zuständige Stele (z.b. Rechtsanwalt) erfolgen.

    Nun zum Thema:
    Die übliche Vertragsregelung beinhaltet in der Regel die Klausel, solange die Ware nicht bezahlt ist, haben Sie das Eigentum an dieser. Zum anderen haben Sie, meines Erachtens nach, ein Urheberrecht auf die Bearbeiteten Bilder. Dies bedeutet das keine Partei, weder Sie noch der Fotograf, die Bilder ohne Gegenseitige Zustimmung verwenden darf. Da es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung nach §3 UrhG handeln könnte, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich einen darauf versierten Anwalt zu nehmen.
    Googlen Se einfach mal §3 UrhG, da finden Sie den Text dazu und Sie werden sicher gut erkennen das durchaus ein eigenes Urheberrecht entsteht, somit ohne Ihre Zustimmung keine Verwendung des Werkes gestattet ist solange der Vertrag nicht erfüllt wurde.

    Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben

    LG

  3. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht nach Bildbearbeitung

    Hallo Cohnen,
    rechtlich stellt sich das nach meiner Ansicht so dar:

    Durch deine Bearbeitung der Bilder deines Auftraggeber bist du Miturheber an einem neuen Werk. Dieses neue Werk darf er nur mit deiner Zustimmung veröffentlichen.

    Gruß
    Formator

  4. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht nach Bildbearbeitung

    Du erlangst nur dann ein eigenes Urheberrecht (Verbundene Urheberschaft § 9 UrhG), wenn durch die Bearbeitung auch ein neues Werk entstanden ist, was nach der Beschreibung aber nicht der fall ist. Ja - er darf die Bilder verwenden, auch wenn er noch nicht bezahlt hat.

    Als Bildbearbeiter kann man sich dadurch schützen, in den man Vorabversionen in sehr verkleinerter Form und mit Schriftzug über das Bild herausgibt - erst mit vollständiger Bezahlung die eigentliche Datei! Dir bleibt nur der Weg des zivilen Mahnverfahrens ....

  5. Jetzt auf diese Frage antworten.