Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

Von: , 01.09.2011 00:46 Uhr


Hallo,

ich habe gleich zwei Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, bevor ich den Notar danach fragen muss.
Ich kaufe eine kleine Wohnung und kann den Betrag komplett auf meinem Konto nachweisen, brauche also keine Finanzierung durch eine Bank.

Frage: Wie läuft das ab? Brauchen wir trotzdem ein Treuhänderkonto? (Den Verkäufer kenne ich, es gibt also keinen Misstrauensgrund?) Das kann dann enteder der Notar oder die Bank des Verkäufers einrichten, oder? Ist das überhaupt nötig? Genügt ein „Anderkonto“? Oder ist das das gleiche?

Ein Teil des Geldes bekomme ich von meinem Vater beigesteuert. An ihn zahle ich dann auch etwas Zinsen etc, aber natürlich zu günstigeren Bedingungen als bei der Bank.

Frage: Kann oder sollte ich meinen Vater mit ins Grundbuch eintragen lassen? Bis das Geld zurückgezahlt ist? Aus rechtlichen Gründen? Angenommen, ich WÜRDE bankrott gehen, das es auch offiziell geregelt ist, dass ein Teil der OWhnung sozusagen in SEINEM Besitz ist?

Machen die Fragen Sinn? Kann mir jemand weiterhelfen? Danke, hh

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

    Hallo, natürlich machen die Fragen Sinn, man kauft eine Wohnung ja nicht wie Brötchen beim Bäcker.
    Ein Notaranderkonto brauchst du nicht. Es wird im Kaufvertrag ein Datum für die Zahlung des Kaufpreises abgeschlossen zu dem Überweist du an den Verkäufer der teilt das dem Notar mit daraufhin trägt er dich ins Grundbuch ein.
    Wenn dein Vater dir ein Darlehen gibt, kann er wie eine Bank in der Dritten Abteilung des Grundbuches eine Grundschuld eintragen lassen und im Zweifel, sprich wenn du nicht zahlst, gegen dich Vollstrecken. Ob das erforderlich ist, weil es auch Gebühren kostest liegt wohl an der Summe für 10 TE würde ich es nicht machen für 100 TE schon.
    Nur als Überlegung für dich. Du bekommst im Moment bei der Bank für eine Geldanlage deutlich über 5 %, wenn du 10 Jahre anlegst. Auf der anderen Seite sind die Baufinanzierungszinsen gesunken und liegen zur Zeit unter 4%. Wenn man also sein Geld zum Beispiel bei der BigBank anlegt und die monatlichen Raten für die Baufinanzierung zahlen kann, verdient man Geld im Schlaf! Und der Euro von heute ist mehr Wert, wie der Euro in 10 oder 20 Jahren, stellt sich die Frage wie sinnvoll das Barzahlen ist. Noch eine Sache. Sollte dein Vater Steuern zahlen, müsstet Ihr noch mal schauen, ob nicht dein Vater Eigentümer werden kann und an dich vermietet!? Könnte sich steuerlich gut auswirken. Hoffe deine Fragen sind beantwortet und ich hab nicht zuviele neue aufgeworfen. Solltest du noch weitere haben melde dich. Viele Grüße

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag


      Hallo Rainbow2000,

      vielen Dank für die Antwort.

      Das Bausparen halte ich eigentlich für eine Milchmädchenrechung.
      Ich habe erst nach mehrfachem Durchkalkulieren beschlossen,
      das lieber übder die Familie zu machen. Da kann ich „Sondertilgungen“ machen,
      wann immer es möglich ist und bin damit nicht an die 10 oder 15 Jahre gebunden.

      Vielen Dank für Rat und Hilfe, kk

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

        Hallo, entschuldige dass ich mich noch mal melde. Aber ich habe mit keiner Silbe vom Bausparen gesprochen.
        Viele Grüsse.

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

    Hallo,

    ein Notaranderkonto ist nie nötig. Der Notar teilt Ihnen mit, an wen und wie viel Sie zu überweisen haben (Gläubiger und Eigentümer).
    Wenn Sie einen privaten Gläubiger haben, können Sie einen Darlehensvetrag mit Ihrem Vater machen und ihn dann auch in das Grundbuch eintragen. Dann ist alles klar geregelt.

    MfG

    Jens Gause

    • Antwort von Heinz Gintemann nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

      hallo, folgendes schon mal vorweg:
      Wenn Vertrauen besteht, dann ist die Hinterlegung überflüssig und dadurch natürlich erheblich kostengünstiger!
      Sie können also direkt zahlen, wenn die Immobilie lastenfrei ist. Anderenfalls müssen Sie die Schulden an die Bank o.ä. und den Rest an den V. zahlen.
      Zur weiteren Frage meine Antwort heute oder morgen, da ich jetzt einen Arzttermin habe.
      Mit freundlichen Grüßen
      H.G.

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag


      Vielen Dank an alle.

      Also, anscheinend muss der Verkäufer eine Forderungsaufstellung seines Kreditgebers anfordern, deren Verwaltung dann der Noatr übernimmt.
      So hat es mir jetzt die Bank noch erklärt.

      Mit meinem Vater würde ich provat einen Vertrag schliessen.

      Vielen Dank, kk

      • Antwort von Heinz Gintemann nach 16 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

        Hier mein Nachtrag zu meiner heutigen Anwort:
        Was das väterliche Darlehn angeht, so würde ein Vertrag im Falle Ihrer Insolvenz nichts oder wenig bringen. Besser ist die Eintragung einer Hypothek für den Vater an guter Rangstelle. Die Miteintragung als Miteigentümer ist zwar eine bessere Absicherung, erfordert aber weitere interne Absicherungen und z.B. auch eine testamentarische Regelung!
        Mit freundlichen Grüßen
        H.G.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag



          „Besser ist die Eintragung einer Hypothek für den Vater an guter Rangstelle. “


          O.k. vielen Dank.
          Das Thema Hypothek ist leider auch neu für mich.
          Ich lese gerade nach.

          Die Hypothek würde, wenn ich es richtig verstehe auch
          vom Notar ins Grundbuch eingetragen?

          Und der Vorteil wäre, dass sie einfach zu löschen wäre?
          Ich lede, dass lediglich der Nachweis vorliegen muss, dass die ursprüngliche Schuld, aufgrund derer die Hypothek eingetragen wurde nicht mehr besteht. Dieser Nachweis hat in Form einer Löschungsbewilligung (die mein Vater dann ausstellt) zu erfolgen.

          Habe ich das richig verstanden?

          danke, kk

          • Antwort von Heinz Gintemann nach 4 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

            Die Hypothekenbestellung und -Eintragung lassen Sie zweckmäßigerweise über einen Notar erledigen. Es kommt bei der späteren Löschung der H. nicht auf den Zahlungsnachweis, sondern allein auf die notarielle Löschungsbewilligung des Vaters oder seines Erben an.
            H.G.

        • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

          Hallo - leider kann ich da nicht weiterhelfen, tut mir leid!
          Grüße

    • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
      Re: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

      Ganz einfach. Sie kaufen das Objekt, warten auf die Mitteilung des Notars, dass der Kaufpreis nun zur Zahlung fällig ist, bezahlen den Preis und fertig.
      Keine Grundschulden, Anderkonten, etc.
      Wer hat Ihnen denn dies alles mitgeteilt?

      Sie können selbstverständlich das Darlehen Ihres Vaters ins Grundbuch eintragen lassen, falls das gewünscht wird. Es gibt aber auch andere Wege, diesen Kredit zu sichern, auch wenn es zur Zwangsversteigerung kommen würde.
      Also, Notarvertrag unterschreiben, warten auf die Mitteilung des Notars, bezahlen, fertig.
      Mit freundliche Grüssen
      Friedrich Pausch

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

    Hallo klaraklara,wenn der Verkäufer auch ohne Anderkonto (Treuhandkonto für Dritte) einverstanden ist, kann dies im Kaufvertrag vereinbart werden. Die Forderung Ihres Vaters läßt sich einfachhalber auch als Hypothek auf Ihrem Wohnungsgrundstück sichern. MfG Arthur

  4. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re^2: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag



    Vielen Dank für die Antwort.

    Und wie funktioniert eine Hypothek?

    Die Hypothek würde, wenn ich es richtig verstehe auch
    vom Notar ins Grundbuch eingetragen?

    Und der Vorteil wäre, dass sie einfach zu löschen wäre?
    Ich lede, dass lediglich der Nachweis vorliegen muss, dass die ursprüngliche Schuld, aufgrund derer die Hypothek eingetragen wurde nicht mehr besteht. Dieser Nachweis hat in Form einer Löschungsbewilligung (die mein Vater dann ausstellt) zu erfolgen.

    Habe ich das richig verstanden?

    Dank und Grüsse, kk

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^3: Zwei Fragen: Immobilienkauf und Grundbucheintrag

      Hallo klaraklara, auch eine Hypothek muß vom Notar beurkundet und beim Grundbuchamt (Abteilung des Amtsgerichts) im Grundbuch eingetragen werden. Zur Löschung genügt wiederum die notariell beurkundete Löschungsbewilligung des Hypothekengläubigers und die Zustimmung des Eigentümers. MfG Arthur

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