so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

Von: , 01.09.2011 21:06 Uhr

... von meiner heizung läuft der warmwasserkessel aus und heizung ist nicht mehr regulierbar. ok soweit. die vermieter tauschen die heizung aus aber sie wollen die kosten auf die miete umlegen! dürfen sie das??? und mein hund an eine tür zerkratzt die muss ich doch erst beim auszug richten lassen oder können die sofort daurauf bestehen so wie sie das machen???? bin verzweifelt

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Sorry ich erteile keine Rechtsberatung!
    Gruss
    Thorsten

  2. Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Zu Mieterfragen kann ich leider nichts sagen.

  3. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...


    Hallo und guten Tag sternsina ,

    Gem. § 559 BGB können Sie - sofern vertraglich nicht ausgeschlossen - bei Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietsache (Wohnungen) nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparingen von Energie und Wasser bewirken, die Miete um 11% jährlich der aufgewendeten Kosten erhöhen. Ggf. sind die Kosten auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen. Es ist somit nur eine Mieterhöhung zulässig. Die gesamten Kosten können nicht pauschal umgelegt werden, da es sich nicht um Betriebskosten handelt.

    Bzgl. der von Ihnen angesprochen Frist handelt es sich um die des § 554 Abs.3 BGB. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache bzw. zur Einsparung von Energie und Wasser haben Sie den Mietern die Maßnahme spätestens drei Monate vor der Durchführung anzukündigen. Allerdings ist meines Erachtens diese Vorschrift nicht einschlägig. Denn Sie führen die Maßnahme nicht aus einem der vorgenannten Gründe durch, sondern zum Erhalt der Mietsache Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Gewerbemietraum handelt. Die Erhöhung der Miete wird ab dem 3. Monat nach Zugang der Erhöhungserklärung wirksam. In jedem Falle haben Sie bei der Maßnahme jedoch auch das sog. "Wirtschaftlichkeitsgebot" zu beachten, d.h. Sie müssen die wirtschaftlich günstigste bzw. für die Mieter günstigste Alternative wählen. Die Frist kann im übrigen auch nicht mit Einverständnis der Mieter verkürzt werden (§ 559b Abs.3 BGB), da eine solche Vereinbarung unwirksam ist. Da möglicherweise demnächst die Heizung ganz ausfallen wird, sollten Sie meiner Meinung nach die Arbeiten vorsorglich bereits jetzt durchführen lassen.

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Hi Sternsina,
    davon habe ich leider keine Ahnung, wenn es nur das auslaufende Wasser gewesen wäre, gerne, aber der Rest gehört in die Abteilung Mietrecht, hier im Forum oder bei www.123recht.net oder andere.
    Sorry, bei mir nur Elektro und wenn es nass oder nicht mehr warm wird.
    Trotzdem viel Glück
    Piet

  5. Antwort von Rohrverleger nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Hallo,
    ich meine nein aber richte dich doch an die Rechtsanwälte!!!

  6. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Hallo!

    Aufgrund der Heizungsmodernisierung darf der Vermieter meines Wissens die Miete erhöhen.
    Das mit der Tür kann ich nicht sagen. Ich denke aber dass es reicht diese beim Auszug richten zu lassen.

    Genaue Infos gibt es beim deutschen Mieterbund.
    Gruß
    E. Pfeifer

  7. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Hallo,

    Reperaturkosten in höhe von bis zu 150 ,- e sind möglich (Mietvertrag) der Rest ...Vermitersache.
    Sanierung ... wird manchmal so ausgelegt .... Erhöung nur mit Vorankündigung ...
    Zum Zeitraum des Mietverhältniss können nur unmittelbare Schäden , besser dessen Beseitigung verlangt werden. Aber mal erlich.. es ist fremdes Eigentum... oder da sollte man doch auch so damit umgehen.... und sichtbare Schäden wer will denn so unordendlich leben???

  8. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Hallo,

    leidr kann ich da nicht helfen - das sind Fragen für einen Rechtsanwalt oder Juristen.

    Kann aber auch beim Mieterverein oder Verbraucherschutz erfragt werden.

    Sorry

    Gruss Klaus

  9. Antwort von nach 63 Tagen 0 hilfreich
    Re: so habe tausend fragen. habe echtes problem. ...

    Hallo,
    sorry, daß ich erst jetzt antworte, war leider erst etwas verhindert, dann krank und auch noch Streß in der Arbeit ...
    Also, das mit dem Umlegen der Kosten auf die Miete ist schon richtig. Aber natürlich nur auf die voraussichtliche Laufzeit der Anlage. Soll heißen, wenn die Anlage für 15 Jahre Laufzeit ausgelegt ist und rund 15 000 € kostet, darf er natürlich nur 1 000 € im Jahr ansetzten, also rund 10 € im Monat.
    Mit der Tür kenn ich micht so genau aus, aber normalerweise geht davon kein Folgeschaden aus und ist deshalb eine Schönheitsreparatur und nicht sofort zu erledigen.
    MfG
    Uli

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