PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

Von: , 02.09.2011 14:37 Uhr


Ich bin bei Hanse Merkur als Selbständiger krankenversichert. Die Krankenkasse bucht wie gewohnt einmal im monat den betrag von meinem Konto ab.

Ende des monats habe ich einen Job wo ich angestellt werden muss (nur eine woche), dass heisst ich muss auf lohnsteuerkarte arbeiten.

Normalerweise, wird ein teil vom Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber bezahlt. Wie funktioniert das genau, wenn den beitrag für september schon bezahlt haben? Bekomme ich das geld von der hanse merkur erstattet bzw. im folgendem monat gutgeschrieben?

Danke für eure Hilfe

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten 0 hilfreich
    Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

    Hallo Timo,

    rufe doch am Besten die HanseMerkur an und frage wie sie dies intern buchen und abwickeln!

    Grüße

    Thorsten

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

    Guten Tag,

    wenn Sie eine Woche krankenversicherungspflichtig werden können Sie dfen privaten Versicherungsvertrag ruhend stellen.
    Bitte direkt mit der Hanse Merklur abstimmen, da ein Antragsformular ausgefüllt werden muß und eine Versicherungsbescheionigung der gesetzlichen Kasse nachzureichen ist.
    Sie können aber von der gesetzlichen Kasse auch prüfen lassen ob Sie als Arbeitnehmer überhaupt krankenversicherungspflichtig werden.
    Wenn nämlich die selbständige Tätigkeit überwiegt tritt aufgrund der Beschäftigung keine KV-Pflicht ein.

    Mit freundlichem Gruß

    Harald Wesely

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

    Hallo,

    eine GKV-Versicherung für eine Woche wird nicht funktionieren.

    Die PKV hebt erst den Krankenversicherungsvertrag auf,
    wenn eine Bestätigung der GKV vorliegt, dass Sie pflichtversichert sind.

    Aber eine Tätigkeit von einer Woche ergibt keine GKV-Pflichtversicherung.

    Teilen Sie ihrem Wochen-Arbeitgeber mit,
    dass eine PKV vorliegt.

    Gruß Merger

  4. Antwort von Christian R. Müller nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

    Guten Abend,

    der Betrag der Hanse Merkur läuft unverändert weiter. Ihr Arbeitgeber soll Ihnen den Arbeitgeber und Arbeitnehmerbetrag für Sie auszahlen, das sie bereits versichert sind. Bitte dem AG mitteilen, dass Sie PKV versichert sind, den Rest macht das Lohnbüro.
    Gruss
    Chrostian Müller

  5. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

    Hallo,

    zunächst einmal grundsätzlich die Frage.

    Wird es eine haupttätigkeit, bei der Sie mehr als 401 EUR pro Monat verdienen? Wenn ja, wie viel wird das sein?

    Ist es weniger als 49.500 EUR PRO JAHR, so werden Sie ggf. versicherungspflichtig und müssen in eine gesetzliche Krankenkasse, da meldet Sie der Arbeitgeber an und überweist auch dort die Beiträge hin.

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

        Hallo!

        Da kenne ich mich nicht wirklich aus, aber ich glaube, dass man als privat Versicherter dem Arbeitgeber einfach sagen müsste, dass man eben privat versichert ist, so dass man weder einen Beitrag an die GKV leisten muss noch einen Arbeitgeberzuschuss für die PKV. Fragen Sie jedoch lieber in der Personalabteilung oder der Lohnbuchhaltung Ihres kurzzeitigen Arbeitgebers nach.

        Gruß

        H.C. Sanders

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

        Hallo timopeters82,
        ich bin bei der HanseMerkur (Geschäftstellenleiter) und antworte Dir gern.

        Auf jeden Fall sendest Du der HanseMerkur umgehend eine Bescheinigung der gesetzlichen Kasse, aus der hervorgeht, für welchen Zeitraum Du pflichtversichert bist. Bitte gleichzeitig um eine große Anwartschaft für diesen Zeitraum (damit Du danach die PKV direkt fortführen kannst (ohne Gesundheitsprüfung/Risiko).

        Die Rückerstattung des Beitrages für diesen Zeitrazm wird die HanseMerkur auf dem Beitragskonto gutschreiben und bei der nächsten Beitragsabbuchung verrechnet (der Beitrag wird also um die Gutschrift vermindert abgebucht).

        Solltest Du keinen Berater für Deinen Vertrag bei der HanseMerkur haben, kannst Du gern auf mich zukommen, wenn noch weitere Fragen oder Hilfe nötig sind :).

        Hoffe, geholfen zu haben.

        Liebe Grüße von Hans-Günter
        Home: http://www.hansemerkur.de/web/hans-guenter.rischer

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

        erster Ansprechpartner sollte die Hanse sein.
        Ich glaube kaum das Sie was wiederbekommen es sei denn Sie kündigen für diese eine Woche.
        DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
        04860 Torgau * Wittenberger Str.16
        Telefon: +49 / 03421 / 713505
        Telefax: +49 / 03421 / 715827
        [E-Mail-Adresse entfernt]
        http://www.ruediger-maass.dkv.com


  6. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: PKV: Selbständig und Lohnsteuerkarte

    Das eine ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige, das andere sind Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer. Wenn Du für den Zeitraum in dem Du doppelt versichert bist auf die private Versicherung keinen Wert legst kannst Du im Voraus erklären (!) die private Krankenversicherung für diesen Zeitraum ruhen zu lassen; Bei mir war das für ein Jahr und der Beitrag wurde auf den "Erinnerungswert" von EUR 1 pro Jahr reduziert. Wie das andere Versicherungen machen weiß ich leider nicht...

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