Probleme mit den Stadtwerken
Von: , 09.09.2011 14:38 Uhr
Folgendes:
Ich habe zurzeit leichte Schwierigkeiten mit den hier niedergelassenen Stadtwerken. Aufgrund von einer Sachbeschädigung von einem Bekannten und mir stehe ich bei denen in der Schuld. Wir wurden auch gemeinschaftlich und dafür Verurteilt. Irgendwann kam die Forderung von denen über 100% was ich natürlich nicht ganz einsehe. Daraufhin habe ich denen auch geantwortet, dass ich doch 50% Zahlen würde aber es nicht einsehe für die 100% zu zahlen. Auf mein Schreiben reagierten sie leider überhaupt nicht. Dann kam heute noch ein Brief von den Stadtwerken. Wenn ich nicht binnen 5 Tagen bei denen im Büro den Schaden begleiche, wollen die die Belieferung von Energie und Wasser einstellen. Das spannende daran ist das dieser Vertrag den die einstellen wollen, gar nicht von mir bestellt wurde. Ich wohne noch im Haus meiner Eltern und habe keine gesonderte Wasser- oder Energieeinspeisung.
Dürfen die die Wasser/Stromzufuhr meiner Eltern abstellen wenn ich nicht Vertragsnehmer bin sondern nur hier wohne? Ich denke da sie sonst keine andere Möglichkeit sehen außer über meine Eltern an ihr Geld zu kommen.
Sie nannten auch Paragraphen was angeblich hierfür eine Grundlage sein soll. (§ 19 StromGVV/GasGVV, § 24 NAV/NDAV, § 33 Abs. 2 AVBWasserV.)
Ich hoffe auf schnelle Antwort.
Danke schon mal!
