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Re: Getrennte Veranlagung oder gemeinsame Veranlagung
Hallo,
hier bin ich wieder. Sorry für die lange Wartezeit. War letzte Woche enorm im Streß.
Ich versuch mal, die Frage so umfassend wie möglich zu beantworten.
Also erst mal zum Thema Steuerklasse. Als Ehegatten hat man grundsätzlich 2 Möglichkeiten: entweder Steuerklasse 4 für beide oder die Kombination 3/5. Die 3 nimmt normalerweise derjenige, der besser verdient, weil der Steuersatz niedriger ist als bei 5.
Das können nur sie selber entscheiden, ob sich das für Sie lohnt.
Zur getrennten Veranlagung gibt es folgendes zu wissen:
Getrennt veranlagen kann man sich nur lassen, wenn man auch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.
Jeder Ehegatte gibt eine eigene separate Steuererklärung ab, als ob er alleinstehend wäre. Es gibt ein Kästchen auf dem Mantelbogen, dass kann man ankreuzen.
Jeder wird für sich besteuert und jeder bekommt einen eigenen Bescheid.
Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht notwendig. Er muss ebenfalls getrennt veranlagt werden.
Besteuert wird nach dem Grundtarif (ungünstiger im Vergleich zum Splittingtarif), Sonderausgaben werden wie bei Alleinstehenden berechnet. Kinderfreibeträge werden hälftig berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen berechnen sich nach dem gemeinsamen Einkünften und werden dann hälftig zugerechnet, es sei denn, es gibt einen Antrag auf andere Aufteilung.
Ganz wichtig ist, eine getrennte Veranlagung geht nicht, wenn einer der Ehegatten keine Einkünfte oder so geringe Einkünfte hat, dass keine Einkommensteuer festgesetzt werden kann und auch kein Steuerabzug vorgenommen wurde (Lohnsteuer z.B.).
So, ich hoffe, ich konnte alle Frageb beantworten.
Viele Grüße
Nadine
Was bedeutet getrennte Veranlagung bei Abgabe einer
Steuererklärung. Und kann ich als Berufstätige wenn mein Mann
selbständig ist, dann doch Steuerklasse 3 nehmen?
Welche Auswirkungen hätte das?