Fraglich Unterhalt???
Von: , 13.09.2011 15:55 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Mein Exmann und ich sind seit 3 Jahren geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (9 Jahre), für den wir gemeinsames Sorgerecht haben. Die Besuchsregelung haben wir in den letzten 3 Jahren den Bedürfnissen unseres Sohnes angepaßt.
Stand bis vor 3 Monaten: er lebt bei mir und ist jedes 2. Wochenende Fr-So beim Papa, 2x pro Woche bringe ich ihn abends zum Fußballtraining ab und Papa bringt ihn danach nach Hause (er ist sein Trainer!!).
Kindes-Unterhaltszahlung durch Vater ohne anwaltliche Beratung oder gerichtliche Beschlüsse nach Düsseldorfer Tabelle 291 Euro.
Vor 4 Monaten ist der Vater umgezogen und wohnt jetzt nur 3 Straßen weiter. Dadurch ergab es sich, daß unser Sohn anfangs ab und zu, inzwischen aber regelmäßig immer abends zum Vater geht, dort schläft und morgens von ihm zur Schule gebracht wird. Ich arbeite bis 12 Uhr (24 Std-Woche) und hole ihn von der Schule ab. Er ist dann bei mir, bis ihn sein Vater nach der Arbeit (ca. 19-20 Uhr) abholt. Die Wochenenden sind eigentlich so geregelt, daß er abwechselnd bei ihm oder bei mir ist. Allerdings ist es so, daß sie durch ihr gemeinsames Hobby Fußball meistens trotzdem den Samstag zusammen verbringen.
Seit 2 Monaten bezahlt er nun keinen Unterhalt fürs Kind mehr, weil er ja so viel bei ihm ist.
Allerdings trage ich doch weiterhin einige Kosten, wie zB Schulbedarf, Kleider, Mittagessen, Taschengeld...
Beim Jugendamt hat man mir heute gesagt, daß sie nichts machen können, weil er stundenmäßig mehr beim Papa ist und streng genommen somit bei ihm lebt. Ich deshalb auch besser "die Füße still halten soll", sonst müsse ich ihm noch Unterhalt zahlen und das Kindergeld stehe mir dann sowieso auch nicht mehr zu.
Gibt es eine Definition für "wo das Kind lebt". Oder wird das wirklich stur stundenmäßig gerechnet? Ist das rechtlich gesehen kein Unterschied, wie diese Stunden verbracht werden? Er ist zwar ca 12 Stunden täglich bei ihm, schläft davon ja aber mind. 8 Stunden. Bei mir ist er ca. 7 Stunden, aber ich habe den "erzieherischen" Teil (Hausaufgaben, Lernen, Erledigungen...), er eher den "feierabendlichen".
Steht mir wirklich gar kein Unterhalt fürs Kind mehr zu?
Wenn das so ist, muß ich zukünftig wieder voll arbeiten und wer übernimmt dann den "erzieherischen" Teil? Eine Fremde, die ja dann doch auch dafür bezahlt wird??
Und wann sehe ich dann mein Kind?????
Muß ich unserem Sohn verbieten, zum Schlafen zum Papa zu gehen, damit ich wieder Unterhalt bekomme und ihm neue Klamotten für den Winter kaufen kann? Obwohl er seinen Papa vermisst und ihn abends sehen möchte?? Ich muß noch ergänzen, daß ICH nicht möchte, daß er abends zu ihm geht. Mir tut es jeden Abend weh, wenn er lieber mit Papa vor dem Fernseher kuschelt und ich vermisse ihn dabei sehr. Es ist schließlich für mich auch eine neue Situation, sonst war er 9 Jahre abends bei mir. Aber ich zähle dabei nicht, sondern nur das Glück meines Kindes.
Es geht ja nicht nur ums Finanzielle. Wir wollen wohl beide, daß es unserem Sohn gut geht und es ihm trotz getrennter Eltern an nichts fehlt. Aber wie das Leben finanzieren??
Liebe Grüße und schonmal Danke
