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nach einem Tag
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Re: Schmerzensgelt nach Arbeitsunfall
Eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall darf auf keinen Fall in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall stehen. Also eine Kündigung wegen des Arbeitsunfalls wäre rechtswidrig. Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld sind rein zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verursacher des Unfalls. Die BG ist nur für die Wiederherstellung ihrer Gesundheit in Richtung Arbeitsfähigkeit zuständig. Sollten sie durch diesen Arbeitsunfall berufs- oder erwerbsunfähig geworden sein, hätten sie einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente durch die BG. Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher müssten sie zivilrechtlicht mit einem Anwalt ihres Vertrauens einklagen. Alles, was die BG angeht, wäre dagegen Sozialrecht. Auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gibt es keinen generellen Anspruch, sondern der muss individuell gerichtlich geltend gemacht werden.