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Re: Aufzuweisen zusammen oder auf zu weisen getrennt?
Werden Infinitive mit zu erweitert, gibt es eine ganz klare Regel: Wird die Grundform eines trennbaren Verbs (also etwa: aufweisen, weglaufen, zusammenarbeiten,
aufblühen etc.) zusammengeschrieben, muss grundsätzlich
auch die Erweiterung mit zu so behandelt werden.
Beispiele: Es hat keinen Sinn, vor allem und jedem wegzulaufen. Es blieb ihr nichts anderes übrig, als stumm zuzuhören. Das Beste wäre es, jetzt erst mal zusammenzuarbeiten.
Vorsicht ist geboten bei Verben, die nicht trennbar
sind; hier steht zu für sich, die Verbform wird ohnehin immer zusammengeschrieben: Sie entschlossen
sich, jeglichen Kontakt zu unterbinden.
Wird die zugrunde liegende Verbverbindung getrennt geschrieben, so ist die Erweiterung mit zu in drei Wörtern zu schreiben: Pünktlich da zu sein[,] ist oberstes Gebot (Verbindung mit "sein" werden ohnehin immer getrennt geschrieben). "Kennenlernen" kann man beispielsweise sowohl getrennt als auch zusammen schreiben.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Gruß
Klara