Nebenkostenabrechnung

Von: , 20.09.2011 15:42 Uhr


Ist das umlegen der angeblichen Nebenkosten für den winterdienstes öffentlicher Gelände ansetzbar in der nebenkostenabrechnung? Danke

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkostenabrechnung

    Hallo Regina,
    bei wer-weiß-was fragen Sie leibhaftige Menschen. Eine kurze Anrede und einen Gruß fände ich schon nett.
    Wenn im Mietvertrag steht, dass der Winterdienst in die Nebenkostem fällt, ist er auch anrechenbar. Mit öffentlichem Gelände meinen Sie sicher die Straße vor dem Haus. Ja, der Winterdienst muss von den Hausbewohnern entrichtet werden. Ist dafür vom Vermieter in Absprache mit den Mietern ein externer Dienstleister beauftragt worden, sind die Kosten selbstverständlich von den Mietern zu tragen.

    Mit bestem Gruß

    Mary
    Ist das umlegen der angeblichen Nebenkosten für den
    winterdienstes öffentlicher Gelände ansetzbar in der
    nebenkostenabrechnung? Danke

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