Hartz4 Unterkunftskosten bei Mietvertragsänderung
Von: , 20.09.2011 17:19 Uhr
Zu erst einmal, finde ich es ganz toll, dass es diese Art von Hilfe von Ihnen zur verfügung gestellt wird, vielen dank dafür.
Mein Name ist Marco Mokado und ich bin 24 Jahre alt.
ich habe folgendes Anliegen:
Ich wurde zum 1.7.2011 arbeitslos. Da ich über einen Jahr Arbeitsnehmer war bekomme ich jetzt Alg1 in Höhe von 411 euro. zusätzlich habe ich jetzt eine Aufstockung mit alg2 beantragt. Und hier fangen die Probleme an... Ich wohnte zuvor mit meiner Freundin in einer 2zi. Wohnung die sich jedoch, kurz bevor ich arbeitslos wurde von mir getrennt hat. Da wir aber beide im Mietvertrag standen, hat sie eine Verzichtserklärung unterschrieben gehabt. Um den Mietvertrag zu ändern, braucht der Vermieter eine Bestätigung von der arge, dass die Miete übernommen wird. Beim stellen des Antrags auf agl2, hatte ich dies angegeben und die Verzichtserklärung auch beigefügt. trozdem wurde die Lebensunterhaltberechnung für zwei Personen berechnet, sodass ich zu meinen 411€ alg1, 111€ alg2 zusätzlich erhalte. Da die Miete plus Heizkosten, 465€ beträgt, bleibt mir von den 522€ nur 57€, von denen ich Strom und andere nebenkosten zu zahlen habe. Was mir natürlich im Moment unmöglich ist. Dadurch bin ich jetzt in Mietverzug geraten. Als ich daraufhin widersprochen habe, wurde ich abgewiesen, mit der Begründung, dass ich den Mietvertrag nur auf meinen namen haben sollte und erst wenn dies erfolgt ist würden die Kosten übernommen werden, allerdings ab erst ab den neuen Mietvertragsdatum, sodass ich rückwirkend keine zusätzliche Geldmittel bekommen würde. Zu allem Unglück, ist meine Wohnung am 18.08.2011, durch eine Zigarette vom Nachbarn, völlig abgebrannt. Wohne jetzt vorübergehend bei einem Bekannten, solange die Sanierungsarbeiten vorangehen. Als ich dann heute, 20.09.2011 wieder bei der Arge war, sagte man mir, dass es jetzt überhaupt keine Mietkosten übernommen werden, solange ich kein Schreiben vom Vermieter über Mietminderung vorliegen kann. Bisher gab es aber keinerlei Mietminderung, sodass ich jetzt auf den Kosten sitzenbleibe. Ich war jetzt beim Vermieter und bat ihn um ein solches Schreiben und warte nun auf die Antwort, was vermutlich noch dauern wird. Ich frage mich nun ob die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht doch, rückwirkend zum Tag der Antragsstellung, übernommen werden sollen??? Bitte Helfen sie mir.
