Einbürgerung und Mehrstaatigkeit
Von: , 21.09.2011 20:07 Uhr
als ich eingebürgert wurde, übergab ich der zuständigen Behörde meinen ausländischen Reisepaß. Von mir wurde nach dem damaligen Einbürgerungsverfahren die Ausbürgerungsurkunde nicht verlangt, nur die Übergabe des ausländischen Reisepasses.
Jahre später wurde ich im Rahmen eines Entwicklungshelfereinsatzes zufälligerweise in mein Geburtsland geschickt. Um meinen Aufenthaltsstatus zu regeln, beantragte ich dort einen Ausländerausweis. Erst dann erfuhr ich, daß ich nicht ausgebürgert wurde, da die deutsche Einbürgerungsbehörde verpasst hatte, meinen Reisepass beim zuständigen Konsulat abzugeben bzw. meine Ausbürgerung zu beantragen.
Ich informierte darüber meinem zuständigen Vorgesetzter und er wiederum dem deutschen Konsul, der für meine Situation Verständnis zeigte und diese auch duldete. Lediglich wurde nur meine Aufenthaltsstatus erleichtert und dadurch entstand für mich keine Begünstigung.
Wie ich geschildert habe, bin ich in dieser Situation unverschuldet hineingeraten.
Frage: muß ich nachträglich, wenn ich wieder in Deutschland bin, meine Ausbürgerung beantragen? Lediglich war dies die Aufgabe der damalige Einbürgerungsbehörde. Und wenn ich das nicht tue, Was hat das für Konsequenzen für mich?
